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Weihnachtsfeier

P
Petrasfrage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Ich hätte eine Frage bezüglich Weihnachtsfeier. Bei uns ist eine Chefin (Filialleiterin) ist ca. 1 Jahr in Mutterschutz. Unsere jetzige Filialleiterin macht wie jedes Jahr eine Weihnachtsfeier mit der Belegschaft. Nun hat sich unsere alte Filialleiterin gemeldet das sie an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchte bzw. wird. Unsere jetzige Chefin möchte das aber nicht, sie möchte nicht das die alte Filialleiterin an der Weihnachtsfeier teilnimmt. Unsere alte Filialleiterin wird auch nach ihrem Mutterschutz nicht mehr in unserer Filiale arbeiten, wäre auch so abgesprochen mit dem Gebietsleiter. Da wir als BR keine Mitbestimmungsrecht haben ,da leidende Angestellten im Sinne § 5 Abs 3 BetrVG. möchten dennoch paar AN die Anwesenheit der alten Filialleiterin. Was kann man tun, kann man was tun, oder ist das Chef Sache?

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

18.10.2016 um 01:03 Uhr

Hallo Petra, da Eure Chefin leitende Angestellte ist, habt Ihr da kaum einen rechtlichen Hebel. Und selbst, wenn sie es nicht wäre, käme ein Mitbestimmungsrecht (wenn es das in dieser Frage überhaupt gibt) auf die näheren Umstände an. Ob es eine gute Idee wäre, die "alte" Chefin zur Werihnachtsfeier einzuladen, kann ich nicht beurteilen. Gibt es bei der Feier einen Rückblick auf die letzte Zeit, oder eher einen Ausblick auf das, was vor Euch liegt? Will die "alte" Chefin überhaupt dabei sein? Je nach Lage in Eurer Firma könnte der BR der neuen Chefin natürlich einen Brief schreiben und zu bedenken geben, dass die Nichteinladung bei einigen Mitarbeitern wie ein "Ausbooten" ankommt und dies ja eher nicht zu einer Weihnachtsfeier passen würde. Mehr Einfluss habt Ihr da, glaube ich, nicht.

M
Moreno

18.10.2016 um 01:13 Uhr

Na der letzte Satz stimmt doch .....das ist Chefsache! Wenn die neue Chefin die ehemalige nicht dabei haben möchte kann ich dies gut nachvollziehen. Sie kann ja gern ehemalige geschätzte Mitarbeiter privat einladen.

E
Erbsenzähler

18.10.2016 um 09:00 Uhr

Seit ihr sicher, dass die Filialleiterin eine leitende Angestellte ist? Mit Recht zum einstellen und entlassen von Personal usw...??? Das Wort "leitend" macht noch keinen leitenden Angestellten aus einer Person...

G
gironimo

18.10.2016 um 10:00 Uhr

.... sehe ich auch so - müsste man im Detail prüfen.

Ich würde nichts tun. Die Weihnachtsfeier sollte nicht dazu genutzt werden, irgendwelche Rivalitäten auszutragen.

S
SCENIC

21.10.2016 um 09:49 Uhr

Was haben wir doch für Probleme in der deutschen Arbeitswelt!

kopfschüttel<

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