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Gehaltsreduzierung bei Auslandsentsendung nach Österreich - Was kann der Betriebsrat tun?

B
Bernhard
Jan 2018 bearbeitet

Einem im November '07 nach Österreich entsandten Kollegen soll nachträglich zum 01.01.07 das deutsche Monatsgehalt auf 1/14 Jahresgehalt reduziert werden, da es in Österreich ein 13. und 14. Monatsgehalt gibt. Das heißt, vom Jahresverdienst in Deutschland werden Urlaubs- (13.) und Weihnachtsgeld (14.) aus Österreich abgezogen und durch 14 geteilt. Das gibt eine Verringerung des Monatsgehalt um 13 % (= Vorfinanzierung!). Ich kann hier keine Rechtmässigkeit erkennen! Außerdem wird nun das zuviel gezahlte Gehalt zurückgefordert.

Was kann der Betriebsrat tun? Wer hat Erfahrung mit Entsendungen nach Österreich?

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Community-Antworten (8)

K
Konrad

23.07.2007 um 18:11 Uhr

Hallo Bernhard, um bei diesem Problem eine klare Auskunft gegen zu können, müsste man mehr wissen: Welche Branche ? greift evtl das Arbeitnehmerentsendegesetz oder ist es eine „längere Dienstreise“? Wie lange wird entsendet ? Was ist im Arbeitsvertrag vereinbart? Ansonsten gelten i.d. R. deutsche Gesetze und TV nur in Deutschland.

B
Bernhard

24.07.2007 um 09:20 Uhr

Hallo Konrad, mein Kollege arbeitet in der Baubranche. Er ist mit einer bei uns üblichen Zusatzvereinbarung zum Inlandsdienstvertrag nach Österreich geschickt worden. Sein Gehalt läuft wie bisher weiter. In der Vereinbarung sind die tariflichen (deutschen) Komponenten geregelt, wie anteiliges monatl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, VwL, Auslöse sowie die Überstundenpauschale. Es stand nichts drin vom 13. und 14. Monatsgehalt in Österreich. Jetzt kam eine neuer Zusatzvertrag mit der Begründung, dass der MA länger als 12 Monate in Österreich sein wird. Sein Einsatz wird voraussichtlich bis Frühjahr 2008 gehen. Es gibt eine deutsche Lohnabrechnung mit einem fiktiven Steuersatz, als wenn der MA in D arbeiten würde sowie eine Abrechnung für die abgeführte Steuer in Österreich. Ich vermute, dass sich die Fa. mit der beschriebenen Maßnahme einen Steuervorteil verschaffen will. Ich habe dem Kollegen geraten, den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.

K
Konrad

24.07.2007 um 11:01 Uhr

Hallo Bernhard Bin nicht in der Baubranche tätig, hoffe dass sich noch jemand meldet. Wir haben ein Werk in Österreich, es kam vor, dass Kollegen für Monate in Österreich arbeiten müssen, wir haben eine BV die tarifliche und dt. Arbeitsrecht auf dieses Werk ausdehnt, d.h. Gehalt, Arbzeit und Tarif nach dt. Recht plus Spesen und Auslöse.
Was sicher nicht geht sind vertraglich geregelter Gehalt rückzufordern.

P
pirat

24.07.2007 um 11:06 Uhr

Ahoi,

kurze Frage was sagt den die GEW dazu.

B
Bernhard

24.07.2007 um 11:37 Uhr

Hallo Privat,

ich nehme an, Du meinst die IGBAU? Die sagt leider nicht viel dazu, da anscheinend noch nicht bekannt ist, dass viele MA im Baugewerbe im europäischen Ausland arbeiten (müssen). Hier fehlt die Erfahrung und es gibt großen Nachholbedarf. Vielleicht hilft dieses Forum?

P
pirat

24.07.2007 um 11:47 Uhr

Hallo Bernhard,

sorry hätte ja sein können. Bei mit ist es ja "GWE für Seeleute", die wird euch auch nicht weiter helfen können. Unser Element ist ein anders.

Bergmann, kann euch vieleicht helfen? Wenn er das liest.

Ansonsten wünsche ich euch Mast und Schotbruch!

B
Bernhard

24.07.2007 um 14:00 Uhr

Hallo Bergmann,

vielen Dank für den Hinweis! Eine wirklich gute Unterlage!

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