Arbeitszeit - Weihnachtsfeier
Hi,
habe ein paar Fragen zur Arbeitszeit und Vergüttung, wie seht ihr folgendes?
Am Freitag den 18.12 ist bei uns eine Weihnachtsfeier gegen 13 Uhr angesetzt, wir hätten zu der Zeit normale Arbeitszeit, jedoch schliesst die Firma auch an diesem Tag und öffnet erst kommendes Jahr wieder.
Muss ich mir wirklich Urlaub nehmen an dem Tag, ich hätte Spätschicht, wenn ich auf die Weihnachtsfeier gehe oder soll ich warten bis der Abteilungsleiter mich auf die Weihnachtsfeier schickt oder heimschickt?
Wie schaut das mit Kolleggen der Nachtschicht und der Ruhezeit aus, wer bis 6 Uhr Morgens Arbeiten muss, der kann noch unmöglich um 13 Uhr auf einer Weihnachtsfeier erscheinen, gerade wenn man noch 50 km fahren muss? Leider greift hier kein ArbZG?
Wie seht Ihr das?
Grüße John
Community-Antworten (5)
25.11.2015 um 09:11 Uhr
Bist Du BR? Dann hast Du doch sicherlich die Frage der Arbeitszeit bzw. der Betriebsferien mit allen "Sonderfällen" in einer BV geregelt - oder?
Ansonsten wird die Weihnachtsfeier doch keine Pflichtveranstaltung des AG sein, sondern freiwillig - oder?
Wenn sie freiwillig ist, ergibt sich die Frage der Ruhezeit nicht.
Etwas anderes wäre natürlich, wenn festliches Feiern vom AG angeordnet ist.
25.11.2015 um 09:29 Uhr
Ja ich bin BR und das ganz Frisch :)
Wir haben noch nicht eine BV und sind nicht mal einem Tarif angeschlossen.
Die Arbeitszeitregelung kenne ich und lässt sich auch klar lesen, da aber eine Weihnachtsfeier ja auch Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte, wollte ich wissen ob ich was übersehen hab.
Mir ging es um die 11 Std Ruhe Pause in erster Linie und um die Rechtliche Versicherungsfrage im Falle eines Unfall auf dem Weg zur Weihnachtsfeier, finde es nicht Ok das der BR nicht gehört wird, wir haben ja Kollegen die aus der Nachtschicht raus7 Std später zur Weihnachtsfeier kommen und viele haben einen Weg von 60km einfach.
Nun das Kind scheint schon in den Brunnen gefallen zu sein.
Gruß John
25.11.2015 um 09:55 Uhr
Die Gretchenfrage ist allein, ob die Feier ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers war/ist und die Teilnehmer hingehen können aber nicht müssen (dann ist eben alles freiwillig) oder der AG die Teilnahme "angeordnet" hat also Pflicht ist.
Die 11 Stunden Ruhezeit beziehen sich ausschließlich auf Ruhezeit zwischen der Arbeit (nicht schon der Hin- und Rückfahrt) - aber eben nicht bei freiwilligen Feiern.
25.11.2015 um 10:59 Uhr
@ gironimo
"Etwas anderes wäre natürlich, wenn festliches Feiern vom AG angeordnet ist."
Soso ... seit wann kann ein AG "festliches Feiern" anordnen? Oder gehört das neuerdings zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines AN?
@ JohnD
Wenn der Betrieb ab 13 Uhr wegen dieser Weihnachtsfeier stillgelegt wird, gerät der AG in Annahmeverzug, wenn er seine AN an diesem Tag nicht vertragsgemäß beschäftigen kann.
Die Betriebsferien beginnen erst ab Folgetag, dafür müsssen ggf. Urlaubstage geopfert werden. Hier ist ein BR in der erzwingbaren Mitbestimmung, der AG kann also nicht einseitig Betriebsferien verhängen.
Da Nachtschichten im Regelfall dem Kalendertag zugeordnet werden, an dem die Schicht begonnen worden ist, müssen die KollegInnen für diesen Tag keinen Urlaub nehmen. Ob sie an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchten, dürfen sie frei entscheiden.
Die Spätschichtler müssen zu Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz erscheinen. Können Sie nicht vertragsgemäß beschäftigt werden, dürfen sie mit Zustimmung des AG/des Vorgesetzten nach Hause gehen oder zu Hause bleiben (gilt auch für die Nachtschicht).
Für alle AN gilt, dass sie nicht dazu verpflichtet werden können, an einer Weihnachtsfeier teilnehmen zu müssen. Feiern gehörte noch nie zu den arbeitsvertraglichen Haupt-/und Nebenpflichten eines AN!
Mehr dazu z.B. >
https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/weihnachtsfeier_ohne_reue/
http://rechtsanwalt-muenchen.net/alles-jahre-wieder-weihnachtsfeier/
25.11.2015 um 11:30 Uhr
Danke Hoppel
Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
Gruß John
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