Erstellt am 08.11.2022 um 00:31 Uhr von Catweazle
Die Wahl oder Kandidatur hat keinen Einfluss auf die Befristung.
Erstellt am 08.11.2022 um 00:44 Uhr von MKohlerAlias
Vielen Dank für die Antwort, d.h. er könnte - wenn ich das richtig verstehe - maximal bis Ende Seines Vertrags als Betriebsrat fungieren (falls gewählt) und danach würde jemand anderes nachrücken. Das hilft mir sehr für die Einordnung der Situation.
Erstellt am 08.11.2022 um 07:25 Uhr von Relfe
@MKohlerAlias
--> vorsicht mit den Begrifflichkeiten!
der MA wird nicht gekündigt, der AV läuft aus.
Deshalb kann er auch nicht gekündigt werden, die Wahl kann eine Kündigung nicht aufheben und es kann auch nicht so aussehen, dass er wegen der Kandidatur gekündigt wird.
Der MA wußte schon bei Annahme des AV wann er gehen kann, das sollte man auch als WV ggf. auf Fragen so korrekt wiedergeben
Erstellt am 08.11.2022 um 10:19 Uhr von MKohlerAlias
@Relfe
Danke für die Information, tatsächlich stecke ich in diesen rechtlichen Dingen nicht drin und "sitze nur mit am Tisch" und bin halt dankbar, wenn ich das alles irgendwie gedanklich sortiert kriegen und weiß was die Beteiligten erwartet.