Erstellt am 12.12.2014 um 15:32 Uhr von Dezibel
Denkt daran, er bleibt trotzdem Betriebsrat, somit ist euer vorgeschobener Grund lachhaft.
Aber es ist nunmal so, zur Abwahl braucht man keinen Grund. Man muss nur die Mehrheit hinter sich haben.
Nur mal nebenbei: Es gibt keinen zweiten BR-Vorsitzenden, allenfalls einen Stellvertreter.
Erstellt am 13.12.2014 um 00:37 Uhr von Moreno
Vorallem darf die Mitgliedschaft im Betriebsrat die berufliche Entwicklung ja nicht verhindern. Also wenn Euer BRV bisher gute Arbeit geleistet hat gibt es keinen Grund ihn abzuwählen.
Erstellt am 13.12.2014 um 01:08 Uhr von Valdi
@MarWin, ich vermute das diese Einladung nicht korrekt war, somit ich als BRV den Beschluss anfechten würde. Somit nicht statthaft ( was immer damit du meinst)