Erstellt am 12.12.2014 um 16:41 Uhr von gironimo
Sind denn die Leih AN dauerhaft da, oder werden sie auch mal ausgetauscht?
Erstellt am 13.12.2014 um 06:18 Uhr von Paddy
Die sind jetzt 3-4 Jahre am Stück in der Firma.
Erstellt am 14.12.2014 um 13:31 Uhr von PeterPaula
@Paddy, das AÜG sagt ja, das Leiharbeiter nicht dauerhaft eingesetzt werden dürfen. Sie dürfen deshalb auch nicht auf Dauerarbeitsplätze eingesetzt werden. Bei dem Indiz (!) DAUERHAFTER EINSATZ AUF DAUERARBEITSPLÄTZE, zählt auch nicht die Person ( der / die Leihbeiter ) sondern DER oder DIE Arbeitsplatz(plätze), der / die durch z.B. einen oder 10 Leiharbeiter AUF DAUER besetzt wird / werden. Und richtig ist auch, was wir hier schon etliche male diskutiert haben, dass ein dauerhafter Einsatz auf einen Dauerarbeitsplatz noch lange keine automatische Einstellung bedeutet oder rechtfertigt. Hier liegt dann ausschließlich ein Verstoß des AÜG vor, gegen den der BR vorgehen kann, denn auch nach § 80 Abs. 1 Nummer 8 BetrVG habt Ihr die Pflicht "die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern"!
Habt Ihr nun hinreichend Belege / Beweise das mindestens ein Arbeitsplatz AUF DAUER von einem oder mehrere Leiharbeitnehmer DAUERHAFT besetzt werden, wäre dies also ein Verstoß nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, da die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher ausschließlich vorübergehend geschehen darf und das auch nicht auf DAUERAEBEITSPLÄTZEN - wäre dann ja nicht im Sinne dieses Gesetzes, welches sonst konträr zum § 80 Abs. 1 Nummer 8 BetrVG wäre!
Ich hatte diesen Tipp bereits in einem meiner vorherigen Posts geschrieben: Fragt Euren RA, ob und in wieweit Ihr Euren AG gerichtlich ( per EA? ) dazu verdonnern könnt, zukünftig keine Leiharbeiter mehr auf Dauerarbeitsplätze einzusetzen, da dies ein Verstoß gegen das AÜG wäre und Eure Arbeit enorm erschwert, da Ihr auch dazu da seit die Beschäftigung im Betrieb - also Einstellungen - zu fördern, die Euer AG mit dem ständigen Einsatz von Leiharbeitern untergräbt.
Ich hätte dazu noch zwei Fragen:
1. Stellt Ihr denn auch Leute noch ein oder nur deshalb nicht mehr, weil die LA auf die Arbeitsplätze eingesetzt werden?
2. Wie geht Ihr mit den Anhörungen nach § 99 ( 100? ) BetrVG um?
Erstellt am 15.12.2014 um 04:00 Uhr von Snooker
@Paddy
Um es kurz zu machen, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Übernahme. Der Leiharbeitnehmer ist und bleibt Angestellter des Verleihers. Solange bis er dort kündigt oder gekündigt wird.
Erstellt am 15.12.2014 um 07:01 Uhr von Paddy
Ja leider Snooker.
@Peter& Paul Bei der Neueinstellung sind wir ganz normal mit eingebunden.
Wir lassen derzeit lediglich keine weiteren Leiharbeiter zu und lehnen diese ab.
Zugelassen werden derzeit nur Festeinstellungen.........wenn auch nur befristet, weil unsere Firma Dienstleister in einem großen Unternehmen ist. Wir haben dort einen Vertrag der erst einmal bis 2016 läuft.
Erstellt am 15.12.2014 um 12:28 Uhr von nicoline
Paddy,
das heißt also, mittels eines Dienstleistungsvertrages wird schon mal eine Anstellung bei dem Dienstleistungsnehmer verhindert und der Dienstleister erfüllt den Dienstleistungsvertrag dann mit Leiharbeitnehmern, grandios.
Mit welchem Absatz von § 99 habt ihr denn der Einstellung widersprochen?
Erstellt am 15.12.2014 um 12:51 Uhr von Paddy
@ nicoline Häää ? was ist los ?
Was reimst du dir denn da für einen Mist zusammen?
Erstellt am 15.12.2014 um 17:32 Uhr von nicoline
@Paddy
vielen Dank für Deine freundliche Antwort und ich erkläre Dir gerne mal, welchen Mist ich meine:
*weil unsere Firma Dienstleister in einem großen Unternehmen ist*
Verstehe ich das richtig, dass eure Firma einen Dienstleistungsvertrag mit einem großen Unternehmen hat?
Anhand eines Beispiels aus unserem Betrieb verstehst Du vielleicht, was ich meine:
Wir sind ein Konzern mit mehreren Gesellschaften. Ein Tätigkeitsfeld aus unserer GmbH hat der AG sich entschlossen, nur noch über einen Dienstleistungsvertrag mit einer anderen GmbH abzuwickeln. Diese andere GmbH ist ohne Tarifvertrag und Betriebsrente gibt es auch nicht, die Arbeitszeit dort ist höher als bei uns. Das finde ich Mist, denn durch den Dienstleistungsvertrag werden Arbeitsverhältnisse beim Dienstleistungsnehmer verhindert.
Unser BR ist sehr froh, dass der BR der anderen Gesellschaft es durch Zustimmungsverweigerung erfolgreich gerichtlich durchgeklagt hat, dass die Einstellung von LA auf Dauerarbeitsplätzen nicht erfolgen darf.
Aber bei Euch ist bestimmt alles anders und ich hör jetzt mal auf mit meinem Mist, obwohl ich Dir eigentlich nur helfen wollte!
Erstellt am 15.12.2014 um 18:25 Uhr von Paddy
Nicoline
Wenn du ganz ganz oben mal liest, fragte ich dort nach Tipps wie man die Leiharbeitneher fest in die Firma bekommt.
Wenn du keine Tipps hast, sondern nur Gegenfragen, dann schenke dir das Schreiben doch einfach.
Danke an Peter&Paul sowie Snooker.
Erstellt am 15.12.2014 um 19:48 Uhr von Kölner
Mit Abstand, Paddy, bist du einer der größten schwachmaten, die hier eine Frage gestellt haben. Bist du so unintelligent, oder tust du nur so, dass du nicolines Antwort nicht verstehen kannst? Gerade aufgrund Deiner anderen Beiträge: Frech und Dreist
Erstellt am 15.12.2014 um 20:48 Uhr von nicoline
Ich hätte mir Deine anderen threads vor meiner Antwort durchlesen sollen, dann hätte ich mir das Schreiben tatsächlich gespart und nebenbei vorher bemerkt, dass Du mit Gegenfragen schlecht umgehen kannst.
Erstellt am 16.12.2014 um 08:54 Uhr von Paddy
Nein Nicoline. Ich kann mit Gegenfragen schon umgehen nur ist es leider in diesem Forum wirklich weit verbreitet dass keine oder eben wenig Antworten kommen, aber dafür Unmengen an Gegenfragen.
Das bringt mich in dem Moment nicht weiter und das kann auch nerven.
Manchmal wartet man einfach auf ein "Ja" oder " Nein" stattdessen werden Fragen gestellt.......das kann ich in dem Moment dann gar nicht brauchen.
Und weil ich damit schon rechne während ich überhaupt erst meine Frage stelle, nervt es mich dann noch mehr, weil man schon förmlich drauf gewartet hat.
Erstellt am 16.12.2014 um 11:15 Uhr von Snooker
@Paddy
In der Tat hat nicoline´s Antwort was in sich was man vielleicht erst beim zweitem Blick erkennt. Nur ist es dann immer eine Frage ob man einfach der Einstellung von Leiharbeitern zustimmen soll, bevor der Auftraggeber die arbeit selber mit Leiharbeitnehmern erledigt.
Ich für meinen Teil denke da schon das ihr dann richtig entscheidet Einstellung von Leiharbeitnehmern nicht zu zu stimmen. Und wie eure Begründng aus sieht ist hier auch nicht Thema, denn anscheinend scheinen die Begründungen ja wirksam zu sein da sonst der AG nach den §§ 100 und 101 BetrVG vor gehen würde.
Was das weitere hier betrifft. Lass Dich nicht entmutigen und stelle weiter Fragen hier. Bedenke immer, es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur Dumme Antworten. Eine Frage hat es schon von Natur aus in sich das man was nicht weiss; sonst wäre die Frage keine Frage.
Meine Empfehlung noch. achtet im kommendem Jahr auch auf die befristetn Einstellungen. Meines Wissens soll es im Zuge des Mindestlohnes Ausnahmen geben bei befristeten Verträgen die nicht länger als 6 Monate dauern sollen.
Erstellt am 16.12.2014 um 11:33 Uhr von Paddy
" Meine Empfehlung noch. achtet im kommendem Jahr auch auf die befristetn Einstellungen. Meines Wissens soll es im Zuge des Mindestlohnes Ausnahmen geben bei befristeten Verträgen die nicht länger als 6 Monate dauern sollen. "
Davon habe ich noch nichts gehört. Danke für den Tipp !!!!
Erstellt am 16.12.2014 um 20:50 Uhr von Casandra
Davon kannst du auch nichts gehört haben.
Snooker macht hier wieder einmal Pferde wild, ohne genau zu wissen, wo diese sich gerade befinden.
Das gilt nur für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung.
Erstellt am 17.12.2014 um 11:18 Uhr von Snooker
@Casandra
Wat biss´n du für ein toller Hecht.
Paddy schreibt das sie Einstellungen nach § 99 BetrVG wiedersprechen. Ist hier irgendwo differenziert worden ob hier nur Langzeitarbeitslose oder aber auch ebend nicht solche eingestellt werden sollen?
Weiter:
*Meine Empfehlung noch. achtet im kommendem Jahr auch auf die befristetn Einstellungen. Meines Wissens soll es im Zuge des Mindestlohnes Ausnahmen geben bei befristeten Verträgen die nicht länger als 6 Monate dauern sollen.*
Wo bitte steht hier das ich nur Langzeitarbeitslose oder ebend solche die es nicht sind abgegrenzt meinte?
* Meines Wissens soll es im Zuge* heisst nicht gleichbedeutend bei allen befristeten AV bis zu 6 Mon.
Ich hoffe das kann auch dein Ackergaul regestrieren ;sofern du nicht verkehrt rum drauf sitzt.
Wenn ein Casi schon das nicht auf die Reihe bekommt, wo er doch vom Domi so hoch gepriesen wird............
Aber ist auch nicht anders zu erwarten wenn man sich selber in die Pfanne haut. Wo man doch behauptet nicht Orion zu sein, denn wenn man es wäre würde man den Nick weiter benutzen weil diese Person viel gescheites schrieb. Da Du aber hier bezglich Navi auf meinen Berufsstand hin deutest und als völlig neue Person hier gleich gegen bestimmte Personen gleich losledern willst. Dann scheinst Du unter deinem alten Nick ja nicht viel gescheites hier zusammen bekommen zu haben. Ich fasse zusammen : Orion hatte deiner Meinung nach gut Argumentiert....aber Cassandra ist nicht Orion. Casandra ist aber eine alt bekannte Person hier da nicht neu regestriert Die Person die Casandra vorher war hatte also Müll geschrieben, denn Deine Aussage wenn einer Gut geschrieben hatte warum Nick wechseln. Und in dem Zuge empfehle ich och mal genau zu recherchieren was betriebl. Belange und was betriebliche Gründe rechtlich für eine Bdeutung haben kann. So kannst Du Dich an deinem eigenem Nasenring durch die Manege ziehen.
Ansonsten empfehle ich pack genug rosa Bettwäsche ein, denn wenn ein Domi doch schon so lobt und auch Schmusekurs geht dann solltet ihr doch ausreichend gebettet sein.
@Paddy
Sorry das dies jetzt hier erscheint ;-)