Erstellt am 12.12.2014 um 08:19 Uhr von gironimo
Na - da scheint ja schon so etwas wie eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) vorzuliegen. Wenn alle Kästchen neu besetzt werden ist doch zu befürchten, dass viele AN Nachteile erleiden Können (es reicht ja das können).
Also fordert einen Interessenausgleich / Sozialplan. Am Besten zieht Ihr hierzu einen Sachverständigen hinzu.
Erstellt am 12.12.2014 um 09:13 Uhr von Dezibel
Naja, ein ähnliches Spielchen hatten wir auch, aber das betraf ausschließlich leitende Angestellte. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer usw ...
Alle mussten sich neu bewerben. - Ups!
Da sind einige auf der Strecke geblieben, was uns aber sowas von egal war ...