Gründe für Zwischenzeugnis - wenn es um eine Beurteilung geht, wie sind dann die Möglichkeiten des BR und die individuellen Rechte der Arbeitnehmerin?
Eine Kollegin wurde im Rahmen einer Reorganisation versetzt. Jetzt erhält sie eine 'Zwischenbeurteilung' von ihrer ehemaligen Vorgesetzten, mit der sie nicht zufrieden ist, und beteiligt den BR. Die Position des Unternehmens hierzu ist, dass es sich nicht um ein Zeugnis handele. Meine Frage hierzu: kann die Kollegin ein Zeugnis verlangen? Ist eine Versetzung mit Wechsel des Vorgesetzten ein triftiger Grund? Gibt es hierzu eine klare Rechtsprechung? Wenn es um eine Beurteilung geht, wie sind dann die Möglichkeiten des BR und die individuellen Rechte der Arbeitnehmerin?
Community-Antworten (10)
24.08.2006 um 11:15 Uhr
Vielleicht hilft dies weiter:
24.08.2006 um 11:51 Uhr
ganz klar: bei vorgesetztenwechsel besteht ein zeugnisanspruch
24.08.2006 um 11:54 Uhr
Frage: Wie qualifiziert muss denn dieses Zeugnis/Zwischenzeugnis ausfallen?
24.08.2006 um 12:01 Uhr
@fayence
das ist doch von der rechtsprechung entschieden. meinst du etwas spezielles?
24.08.2006 um 12:06 Uhr
Beispiel! Sehr geehrte Frau Fayence, wir bestätigen Ihnen, dass Sie sich in den vergangenen zehn Monaten im Rahmen Ihrer Möglichkeiten aktiv in diesem Forum eingebracht haben. Sie war stets versucht zunächst die Herausgeber dieses Forums, dann auch die Arbeitgeber und mitunter die Arbeitnehmervertreter mit Ihrem Wissen unterstützend Beistand zu gewähren.
Im Forum war Frau Fayence akzeptiert und beteiligte sich überaus regelmäßig und auch reglementierend. Wir schätzen Ihre Aktivitäten in diesem Forum, sind voll des Lobes für Ihr Harmoniebedürfnis und wünschen Ihr in diesem Forum weiterhin eine Mehrung Ihres Wissens.
Dieses Zwischenzeugnis wurde aufgrund eines Mitgliederwechsels im Forum angefertigt.
Gezeichnet Kölner
24.08.2006 um 12:49 Uhr
Kölner, komm Du mir noch mal zwischen die Finger... ;-))
paula,
bin vielleicht zu sehr von unseren Gegenheiten ausgegangen. ;-)
Zwischenzeugnisse werden bei uns aufgrund eines direkten Vorgesetztenwechsels nie so qualifiziert wie ein Endzeugnis ausgestellt.
Dieser Link beschreibt die Thematik ganz gut:
24.08.2006 um 13:56 Uhr
Ein Aspekt der Thematik ist in diesem Beitrag noch nicht behandelt worden, nämlich die Zeit, die die betroffene AN bisher auf ihrem Arbeitsplatz verbracht hat. Wenn sie ihre Tätigkeit schon ein paar Jahre ausgeübt hat, ist meiner Meinung nach ohnehin mal ein Zwischenzeugnis fällig. (Wo finde ich da jetzt auf die Schnelle einen Kommentar...?)
24.08.2006 um 16:18 Uhr
@tramdriver Suchtipp: Gewerbeordnung...
24.08.2006 um 17:13 Uhr
Kölner, der § 109 GewO hilft m.E. nicht weiter!
"(1) Der Arbeitnehmer hat bei BEENDIGUNG eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis."
tramdriver, der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht definiert und setzt gemäss der herrschenden Rechtsprechung einen trifftigen Grund voraus; eine langjährige Tätigkeit ist allerdings kein solcher Grund!
24.08.2006 um 17:19 Uhr
@Fayence Ich wünsche Dir ja nur das Beste...und eine Kommentierung der GewO!
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