Ein Mitarbeiter hat einen Kollegen für zwei Monate vertreten auf Anweisung der Bereichsleitung. Bisher ist die Mehrarbeit nicht vergütet worden. Die Bereichsleitung geht davon aus, dass sich der MA selbst darum kümmern muss und sich grundlegend selbst an die Verwaltung hätte wenden müssen. Gibt es hier Gesetzesvorlagen? Wer ist zuständig?