W.A.F. LogoSeminare

Vergütung von Mehrarbeit/Vertretung Kollege

C
campina
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat einen Kollegen für zwei Monate vertreten auf Anweisung der Bereichsleitung. Bisher ist die Mehrarbeit nicht vergütet worden. Die Bereichsleitung geht davon aus, dass sich der MA selbst darum kümmern muss und sich grundlegend selbst an die Verwaltung hätte wenden müssen. Gibt es hier Gesetzesvorlagen? Wer ist zuständig?

1.10601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.12.2014 um 09:23 Uhr

Ihr habt der Mehrarbeit zugestimmt? Da hättet Ihr auch die finanzielle Frage klären sollen.

Wo ist aber jetzt das Problem? Der N kann doch einfach seine Ansprüche geltend machen. Er kann den BR beauftragen, für ihn zu vermitteln

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten

Älter

Tschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.

Mehrarbeit / Überstunden

Älter

Hat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im

Unterschriften auf Überstundenantrag

Älter

Hallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe

Ärzte können verpflichtet werden Unterricht zu leisten, TV regelt keine Vergütung, dies war aber gängige Prxis, was nun?

Älter

Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte