Erstellt am 09.12.2014 um 16:43 Uhr von Kölner
Nach § 3 ArbZG dürfen sie auch nur noch 2,5 Std. am Freitag bis um 14 h arbeiten - das am Rande!
Da ein BR in der Mitbestimmung ist, würde ich meine Rechte als BR mal anwenden!
Erstellt am 09.12.2014 um 19:48 Uhr von Schulle
Hallo null
Leider kann ich den Zusammenhang zwischen § 3 und meinem Fall nicht nachvollziehen und wär um eine Erläuterung sehr dankbar.
Erstellt am 09.12.2014 um 20:23 Uhr von Kölner
Maximale AZ/Tag beträgt 10 Std.
Nach deinem Beispiel (Spät von 14-22 h, Ruhezeit von 22-09 h und dann wieder AZ von 09-14 h) hätte der Kollege innerhalb 24 Std mehr als 10 Std gearbeitet, was nicht geht.
Erstellt am 10.12.2014 um 09:40 Uhr von Angie
Hallo Schulle
was spricht dagegen in diesem Fall dann am Freitag bis 17.00 Uhr zu arbeiten?
LG
Angie
Erstellt am 10.12.2014 um 17:49 Uhr von Schulle
Hallo angie. Das wäre einmal aus betrieblichen gründen schwer realisierbar und anderer seits verstoße ich gegen §3 arbZG wie ich ja eben gelernt habe. :)