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Von spät auf früh

S
Schulle
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Werkstatt ist immer frühschicht angesagt außer eine große Reparatur steht an. Dann heißt es z.b. 3 Leute machen früh von 6-14 Uhr und 3 Leute machen spät von 14-22 Uhr. Und das 4 Tage lang. (Mo,di,mi,Do) Wie haben die 3 AN von der spät Schicht am Freitag zu arbeiten? Laut gesetzt dürfen die ja erst ab um 9 Anfangen. (9-14) Doch dann kommen sie ja nicht auf ihre Wochenarbeitszeit von 40std., und bekommen minuszeit. Quasi ein Nachteil für den AN. Darf ein Nachteil für den AN entstehen in so einer Situation?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

09.12.2014 um 17:43 Uhr

Nach § 3 ArbZG dürfen sie auch nur noch 2,5 Std. am Freitag bis um 14 h arbeiten - das am Rande!

Da ein BR in der Mitbestimmung ist, würde ich meine Rechte als BR mal anwenden!

S
Schulle

09.12.2014 um 20:48 Uhr

Hallo null Leider kann ich den Zusammenhang zwischen § 3 und meinem Fall nicht nachvollziehen und wär um eine Erläuterung sehr dankbar.

K
Kölner

09.12.2014 um 21:23 Uhr

Maximale AZ/Tag beträgt 10 Std. Nach deinem Beispiel (Spät von 14-22 h, Ruhezeit von 22-09 h und dann wieder AZ von 09-14 h) hätte der Kollege innerhalb 24 Std mehr als 10 Std gearbeitet, was nicht geht.

A
Angie

10.12.2014 um 10:40 Uhr

Hallo Schulle was spricht dagegen in diesem Fall dann am Freitag bis 17.00 Uhr zu arbeiten? LG Angie

S
Schulle

10.12.2014 um 18:49 Uhr

Hallo angie. Das wäre einmal aus betrieblichen gründen schwer realisierbar und anderer seits verstoße ich gegen §3 arbZG wie ich ja eben gelernt habe. :)

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