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Sich selbst als Freistellung ersetzen

D
Der_Seby
Nov 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 9er BR und ich bin mit 10 Stunden als stell. BRV freigestellt. Nun ist es so, das ich bis zum BR nur mit 20 Stunden im Betrieb angestellt war. Wegen der Freistellung habe ich, damit mein Team nicht mit einem großen Defizit arbeiten muss auf 29 Stunden erhöht. Ersetze mich also Quasi selbst in der Freistellung.

Jetzt zu meiner Frage. Ich bin nun mit dem Arbeitgeber im Gespräch bzgl. der Zuschläge. Die GF ist der Meinung diese müssten nicht gezahlt werden für die 10 Stunden Freistellung, da ich ja mit 9 Stunden angestellt bin um BR zu machen.

Gibt es hierzu Ideen, wie ich dieses gut mit der GF klären kann, oder sollte ich der Einfachheit halber einfach die 9 Stunden wieder streichen um es klar zu haben?

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Community-Antworten (11)

E
enigmathika

07.11.2022 um 14:29 Uhr

um was für Zuschläge geht es hier?

Wenn Dein Arbeitsvertrag geändert wurde von 20 auf 29 Wochenstunden, muss natürlich auch das Gehalt daran angepasst werden.

Wenn Dein Arbeitgeber das nicht einsehen will, ist es wohl wirklich der einfachste Weg, die Erhöhung rückgängig zu machen.

NB
nicht brauchen

07.11.2022 um 14:31 Uhr

Du bist mit 29h angestellt. Die Zuschläge sind zu zahlen. Wenn du nicht im BR wärst und du 29h arbeiten würdest, wären ja auch für 29h Zuschläge zu zahlen. Durch die Freistellung darf kein Nachteil (oder Vorteil) entstehen.

M
Muschelschubser

07.11.2022 um 14:35 Uhr

§37 Abs. 4 BetrVG beschreibt das Heranziehen vergleichbarer Mitarbeiter. Da vergleichbare Mitarbeiter diese Zuschläge bekommen würden, stehen sie Dir ebenso zu. Das gilt vor vollständige wie auch für die Teilfreistellung.

D
Der_Seby

07.11.2022 um 14:42 Uhr

Es geht hierbei um die Sonn- und Feiertags Zuschläge, Samstag und Nacht. Noch einmal der Ablauf der Verträge:

Arbeitsvertrag 20 Stunden dann Freistellung für BR für 10 Stunden Arbeitsvertragsänderung für 9 Stunden

D
Der_Seby

07.11.2022 um 14:43 Uhr

Es geht hierbei um die Sonn- und Feiertags Zuschläge, Samstag und Nacht. Noch einmal der Ablauf der Verträge:

Arbeitsvertrag 20 Stunden dann Freistellung für BR für 10 Stunden Arbeitsvertragsänderung für 9 Stunden

G
ganther

07.11.2022 um 14:47 Uhr

trotzdem frage ich mich, welche Zuschläge du konkret haben möchtest. Beschreibe doch mal wann und wie diese Zuschläge gezahlt werden sollen. Ich verstehe nämlich noch nicht was du genau willst

M
Muschelschubser

07.11.2022 um 16:38 Uhr

Laut §37 Abs. 4 BetrVG werden vergleichbare AN für die Beurteilung herangezogen, insofern sollte Dir die volle Zulage zustehen. Es sei denn es handelt sich um Leistungszulagen o.ä.

C
Catweazle

07.11.2022 um 17:15 Uhr

Muschelschubser, nach § 37 Abs. 2 BetrVG darf keine Kürzung des Einkommens erfolgen. Das gilt natürlich auch für eine Leistungszulage. Bei Teilfreigestellten muss man auch nicht vergleichen. Sie haben einen Arbeitsplatz und sind teilweise für BR-Tätigkeiten freigestellt.

E
enigmathika

07.11.2022 um 17:33 Uhr

"Es geht hierbei um die Sonn- und Feiertags Zuschläge, Samstag und Nacht."

Wenn Du bisher diese Zuschläge bekommen hast, muss Du sie auch weiterhin bekommen. (so du weiterhin die entsprechenden Dienste absolvierst)

L
lolium

08.11.2022 um 07:47 Uhr

Thüringer LAG, Urt. vom 9.2.2022 - 4 Sa 265/20, BeckRS 2022, 16129:

"Verlagern und die Parteien anlässlich der Betriebsratsarbeit die Arbeitszeit einvernehmlich auf einen Zeitraum außerhalb zuschlagspflichtiger Zeiten, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Zuschläge. Der Verlust der Zuschläge beruht dann nicht auf der Freistellung, sondern auf der im Einvernehmen vorgenommenen Verschiebung der Arbeitszeit."

Hier ein Urteil, dass eher dagegen sprechen könnte, dass Dir für diese Stunden Zuschläge zustehen. Ich nehmen an, Deine Arbeit in der Freistellung findet in den zuschlagsfreien Zeiten statt; oder? Was steht denn konkret in der Arbeitsvertragsänderung? Habt Ihr dazu etwas vereinbart?

R
Relfe

08.11.2022 um 08:14 Uhr

Sonn- und Feiertags ist ein schwieriges Thema, weil die Zuschläge auch steuerbefreit sind.

Wenn Du tatsächlich an Sonn- und Feiertagen arbeitest, dann steht Dir auch die Zulage zu. Wenn Du nicht arbeitest, sondern nur aufgrund deiner Teilfreistellung den "Lohnersatz" bekommst, dann sind die Zulagen nicht steuerfrei.

Aber: wenn Du von 29 Stunden nur 10 Stunden freigestellt bist, dann fällt deine Freistellung in die normale Wochenarbeitszeit und nicht unbedingt auf das Wochenende.

Am besten Du erklärst uns wann Du den BR-Arbeitet in Freistellung erledigst, das kann ja eigentlich nicht an Sonn- und Feiertagen sein. Man draf hier nicht die Grundsätze einer Voll-Freistellung zugrunde legen, was den Freistellungszeitraum angeht.

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