Befangenheit in BR- Sitzung bei TOP zu Lebenspartner?
Hallo und guten Morgen,
wir haben mal eine Frage zur Organisation der BR- Sitzung: bei uns ist die Beschwerde einer Mitarbeiterin über Schläge eine Abt.- Ltg. ihr gegenüber gelandet. Wir werden uns natürlich in der BR- Sitzung gem. BetrVG damit auseinandersetzen. Nun ist aber der Lebensgefährte der geschlagenen Kollegin Mitglied im BR. Darf er an diesem TOP teilnehmen oder ist er "befangen"? Ich als BR- Vorsitzender war bei dieser Handgreiflichkeit ebenfalls zugegen und werde als einer von 2 Zeugen benannt. Wie sieht es da bei mir aus? Wir stehen zum erstenmal vor einer solchen Situation und sind über Eure Hilfe schon jetzt dankbar.
Community-Antworten (4)
09.12.2014 um 12:12 Uhr
Beide dürfen selbstredend an diesem TOP dabeisein. Warum auch nicht? Weil man zufällig dabei war oder Lebensgefährte ist? Und davon mal ab: Was hat der BR damit denn zu tun? Das ist ja jetzt Angelegenheit des AG...
09.12.2014 um 12:18 Uhr
@ Kölner Ja genau- weil er der Lebensgefährte ist. Kann er somit neutal urteilen? Und was het der BR damit zu tun: §85 BetrVG. Uberschrift des Schreibens der Arbeitnehmerin ist: Beschwerde.
09.12.2014 um 12:19 Uhr
@Herzkasper Beschwerde ist also da. Da stimmt man ab, keines der BRM ist PERSÖNLICH betroffen und dann ist der AG gefordert...
09.12.2014 um 12:58 Uhr
Gab's bei uns auch und führte zur fristlosen Kündigung des Schlägers (der vorgesetzte Arzt war's). Körperverletzung ist in unserem Haus nicht tolerierbar. Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren, Strafanzeige stellen!
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