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BR Behinderung durch Vorgesetzte

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Phantom23
Nov 2022 bearbeitet

Ich bin BR Vorsitzende. In meinem 5 er Gremium ist auch meine Vorgesetzte. Sie ist sehr arbeitgeberfreundlich und kritisiert ständig meine Arbeit. Jetzt hat sie verlangt die BR Sitzung zu verschieben bzw müsse eine Kollegin erst noch Dienst machen. Die Kollegin ist auch im BR und im selben Team. Was kann man tun, ist das schon BR Behinderung

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

05.11.2022 um 15:00 Uhr

Nein, das ist keine BR-Behinderung. Du musst ihrem Verlangen nach Verschiebung ja nicht nachgeben. Eine andere Vorstellung über einen Ablauf zu haben ist aber per se noch lange keine Behinderung.

Im Übrigen wird sich hier in letzter Zeit häufiger mit dem Prädikat "arbeitgeberfreundlich" abwertend gegenüber anderen geäußert. Wenn das perfekte BR-Mitglied "arbeitgeberfeindlich" sein sollte, dann empfehle ich §80Abs.1 Punkt 8 auswendig zu lernen.

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Rakshazar

05.11.2022 um 15:51 Uhr

@Rudi Das sehe ich anders. Für mich ist das sehr wohl Behinderung der BR-Arbeit. Die Vorgesetzte weiß ganz genau, wann Sitzung ist und da kann sie nicht hingehen und die Sitzung verschieben lassen, erst recht nicht aufgrund von anfallender Arbeit

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DummerHund

05.11.2022 um 17:26 Uhr

Was man tun kann? Die Sitzung wie geplant durchführen! Der BR muss nicht für Fehler einer Person sein Konzept ändern. Der entscheidende Satz ist "müsse eine Kollegin erst noch Dienst machen." Hier hätte die Vorgesetzte rechtzeitig für adäquaten Ersatz sorgen müssen, denn BR Arbeit geht nun mal vor der Arbeitsvertraglichen (kann sich die Vorgesetzte auch ruhig im BetrVG nachlesen). Falls kein Ersatz möglich muss die Vorgesetzte es so delegieren das die Arbeit liegen bleibt und wenn möglich auf andere verteilt wird. Anders würde es aussehen wenn es heißen würde das nur die eine Person diese Arbeiten durchführen kann und das diese eine sehr hohe Wichtigkeit hat. Z.B. bei Dienst in einem Krankenhaus, das nur die Kollegin Spritzen an Patienten setzen darf. Ob es Behinderung der BR Arbeit ist? Ich würde sagen NEIN. Die Vorgesetzte setzt hier ihre Position nur über den BR. Ein netter Versuch von ihr, aber man braucht nicht drauf eingehen.

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Phantom23

05.11.2022 um 17:35 Uhr

Vorgesetzte und BR Mitglied hat wörtlich gesagt: Ich ordne hiermit an, dass das ander BR Mitglied erst arbeitet und dann in die BR Sitzung kommt. Arbeitgeberfeundlich, weil sie Leitungskraft ist und dementsprechend im BR arbeitet. Bei der BR Wahl dieses Jahres haben sich alle Leitungskräfte zur Wahl aufgestellt, diese eine Leitungskraft wurde knapp in den BR gewählt und die einzige Aufgabe scheint es zu sein, zu stören und zu provozieren.

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DummerHund

05.11.2022 um 17:46 Uhr

Dann ist es Behinderung der BR Arbeit.. Der Aufforderung braucht ihr aber nicht nach kommen. Sagt ihr klipp und klar dass sie das nicht zu entscheiden hat und ihr euch an den AG wenden wird. Sind mehrere Fälle dieser Art, dann schriftl detailliert auf schreiben und ihr den § 23 BetrVG zeigen den ihr ziehen werdet (oder ziehen könntet. Das müsst ihr vor Ort entscheiden).

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Moreno

05.11.2022 um 18:45 Uhr

Da wäre die Antwort innerhalb des Betriebsrates hast Du überhaupt nichts anzuordnen! Und dann wird die Sitzung ganz normal gemacht.

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DummerHund

05.11.2022 um 19:18 Uhr

Genau so isses Moreno.

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Challenger

06.11.2022 um 13:24 Uhr

Zitat Phantom23 : Sie ist sehr arbeitgeberfreundlich und kritisiert ständig meine Arbeit.

Kritisiert sie Deine Arbeit als BRV ? Deine Arbeit als BRV zu kritisieren, ist noch nicht anstößig. Wenn sie allerdings völlig unsachlich und/oder vorwurfsvoll auf Dich einwirkt, könnte sie ggf gemäß §78 BetrVG (Schutzbestimmungen) den Tatbestand der Störung und/oder der Behinderung der BR'tätigkeit erfüllen, wonach die Mitglieder des Betriebsrats, in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen. Hiergegen kannst Du beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Unterlassung geltend machen.

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