W.A.F. LogoSeminare

Behinderung oder mitbestimmungspfl. Ordnungsverhalte

LS
Lost-in- Space
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, folgende Situation steht zur Frage:

der Vorgesetzte des BRM fordert dieses auf, den festen Sitzplatz zu räumen und sich so zu setzen, dass der Vorgesetzte das BRM besser im Blick habe. Es gehe nicht an, dass Mitarbeiter an den derzeitigen Platz gehen, um sich dort beraten zu lassen. Das BRM Mitglied verbreite Unruhe in der Abteilung.

Tatsächlich hält das BRM dort keine "Sprechstunden"ab, aber ab und zu kommen halt Mitarbeiter auf es zu, erhalten entweder eine kurze Antwort, oder die Bitte, sich im BR Büro einzufinden.

Ausserdem wird dem BRM vorgeworfen, es könne ohne die Unterstützung des Tischnachbarn nicht selbständig arbeiten. Der Vorgesetzte will das BRM "besser unter Kontrolle haben".

Handelt es sich hierbei um eine Behinderung der BR Arbeit oder/und ein mitbestimmungspfl. Ordnungsverhalten?

23002

Community-Antworten (2)

D
DummerHund

19.03.2019 um 22:44 Uhr

Als BRM würde ich umgehend den AG anrufen wenn dierer Vorgesetzte mich darauf ansprechen würde. Ich würde weiter den Vorgesetzten darauf hinweisen das er seine Anseisung schriftlich mit Grund Festhalten soll/muss., da es für ihn persönlich besser ist wenn er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen, seitens des Ag rechnenen muss, Geht den Weg überm AG:

A
Angie

20.03.2019 um 13:36 Uhr

Hier greift der § 78 BetrVG. Auszug hieraus "Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden."

Ihre Antwort