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Dekoration verweigert sich

H
Hansen
Nov 2022 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe folgenden Fall: In unserem Kaufhaus steht die Weihnachtszeit an und die Dekoration, mit ca. 10 Mitarbeitern, hat jetzt sehr viel zu tun und weiß jetzt schon nicht mehr wo Ihr der Kopf steht. Nun haben wir in einer Woche unserer Betriebsfest auf einem Messegelände, dass nicht zu unserem Unternehmen gehört. Der Chef angewiesen, dass die Dekoration dies auch komplett zu schmücken hat.

Muss die Dekoration dies außerhalb des Firmengeländes tun? Die Dekoration möchte sich dem nämlich verweigern.

Gibt es hierzu ein Gesetzestext?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Hansen

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Community-Antworten (3)

H
Heiko89

05.11.2022 um 10:17 Uhr

Soweit ich es verstanden habe, ist es euer Betriebsfest, dass auf einem anderen Gelände stattfindet. Wenn euere Dekorateure die Anweisung bekommen haben und meinen dem nicht nachgehen zu müssen, wäre es Arbeitsverweigerung…davon würde ich dringend abraten.

C
celestro

07.11.2022 um 10:36 Uhr

Würde sagen ... es kommt sehr darauf an. Wenn die Abteilung dafür eingeteilt wird und das als Arbeitszeit gilt, wird sie sich nicht verweigern dürfen. Wenn die MA aber nach Feierabend da vorbei fahren und dekorieren sollen, schon ....

R
Relfe

07.11.2022 um 11:18 Uhr

@Hansen da müsste der BR den Hebel ansetzen und sagen: "Lieber AG, dafür genehmigen wir keine Überstunden"

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