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Datenschutz Richtlinien ändern

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Phantom
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Datenschutz Richtlinien sollen zum 01.01.2015 geändert werden. Dies geschieht auf Grund eine Empfehlung unsres externen Datenschutzbeauftragten. Nach meiner Meinung ist dies Mitbestimmungspflichtig. Habe ich da Recht oder Täusche ich mich?

Schon mal Danke für die Antworten!

2.00703

Community-Antworten (3)

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Pickel

05.12.2014 um 14:12 Uhr

Kann man so pauschal nicht sagen. Entscheidend ist allein, welche Daten überhaupt betroffen sind. Wenn es um Kundendaten geht, ist da zB nicht viel mitzubestimmen.

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Phantom

05.12.2014 um 14:29 Uhr

Es geht um Paßwortschutz, bzw. Paßwortart und länge, sowie Anschluß von Handy etc. am USB Port des PC.

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gironimo

05.12.2014 um 16:41 Uhr

Ich kann darin noch keine Mitbestimmung erkennen (mal abgesehen von der grundsätzlichen Mitbestimmung aus dem § 87BetrVG über die Erfassung und Nutzung personenbeziehbarer Daten)

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