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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Richtlinien für Wahlliste - wer kennt sich da aus?

S
sonni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Ich hab da mal ne Frage! Bisher hatten wir im Unternehmen(550 MA/ 11 BR-Mitglieder) Mehrheitswahl. Da unser BR Vorsitzender (freigestellt) in den letzten 3 Jahren immer mehr dazu tendiert, seine "Rechte" zu missbrauchen, ( die Mitarbeiter lassen sich durch ihn gut täuschen) möchten wir im nächsten Jahr mit einer eigenen Liste antreten. Natürlich hat unser BRV dafür gesorgt, dass er und zwei seiner Kumpel im Wahlvorstand sind. Gibt es gesetzlich vorgegebene Richtlinien, wie meine Liste aufgebaut sein muss und wie die Unterstützungsliste auszusehen hat, damit ich keinen Formfehler bei der Listeneinreichung mache und meine Liste dann eventuell nicht gewählt werden kann. Wer legt diese Richtlinien fest? Etwa der Wahlvorstand?

Vielen Dank für eure Antworten

Sonni

3.56903

Community-Antworten (3)

RI
Ramses II

12.12.2005 um 21:33 Uhr

Die Vorschriften sind in der Wahlordnung festgelegt. Insbesondere die § 7 und 8 sind beachtenwert...

Gebt Eure Listen frühzeitig ab, dann erfahrt Ihr auch frühzeitig ob es Mängel gibt.

Z
zziooo

13.12.2005 um 00:32 Uhr

Hallo Sonni,

das kommt mir so merkwürdig bekannt vor. Macht korrumpiert halt..... Wichtig sind bei Wahllisten gewisse Formalien, wie z.b. Betriebsname auf Liste, Anzahl Stützstimmen usw. Für die Listen gibt es Vordrucke, auch geben die Gewerkschaften Tips. Wünsche Dir viel Erfolg.

FB
Frank B.

13.12.2005 um 11:19 Uhr

Vielen Dank für die freundlichen Worte!

Ich bin seit drei Jahren BR- Vors. und habe mich immer mit "Händen und Füssen" gegen solche Sprüche wie von zziooo gewehrt, aber was kann man schon gegen Schubladendenken machen. Wie sagt ein landläufiger Spruch (zwar auf Frauen bezogen) "Kennst du einen, kennst du alle!"

Frohes Fest!

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