Erstellt am 09.04.2019 um 11:03 Uhr von kratzbürste
Im Prinzip ja. Kommt darauf an, was da alles drin steht - aber in der Regel sind da auch Grundsätze für die "Ordnung im Betrieb" und "Verhalten der Mitarbeiter" definiert. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Erstellt am 09.04.2019 um 11:08 Uhr von moreno
Eben es ist Ordnung im Betrieb, wo solche Verhaltensregeln herkommen ist egal.....na gut bei Nordkorea wäre ich vorsichtig ;-)