Guten Morgen zusammen,
ich hätte eine kleine Frage und hoffe, dass mir hier geholfen wird!?
Ich bin JAV-Vorsitzende in unserem Betrieb und wurde heute von einer Freundin (Azubine in einem anderen Betrieb) angesprochen, ob ich ihr weiterhelfen könnte, da es bei ihnen keinen BR gibt, an welchen sie sich wenden könnte.
Der Fall ist folgender: Aufgrund von Renovierungsarbeiten müsste das gesamte Büro-Team für 2 Wochen in unbeheizte Räumlichkeiten (Rohbau, KEINE Heizung vorhanden, sehr kalte Außentemperaturen) ausweichen. Sie sollen sich halt "warm anziehen"!!
Was schon schlimm und unangenehm genung ist, aber in diesem Berieb gibt es auch "beheizte" Büros, in welchen an kalten Tagen Temps. von nur 16°C erreicht werden!?
Ich kenne die ASR 6 und die darin gennanten Temperaturen, habe aber nun unter diesem link http://www.arbeitsratgeber.com/temperatur-arbeitsplatz_0256.html gelsen, dass diese Grenzwerte nicht einklagbar sind, da es sich dabei nur um Richtlinien handeln würde.

Nun meine(n) Frage(n):
In welcher Art und Weise MUSS sich der Arbeitgeber denn nun an diese RICHTLINIEN halten??
Ist er dazu verpflichtet oder KANN er sich daran halten, einfach nur wenn ihm danach ist?? Was bedeutet in dieser Hinsicht "Richtlinien"?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

LG
Nenya