Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Ein BR-Mitglied hat vor der letzten Sitzung darum gebeten Ersatz zu laden, da es eine erhebliche AV gab und sie dem Kollegen mit dem zeitnah fertigzustellenden Auftrag nicht alleine lassen konnte. Dies lag zum Einen daran, dass es erheblichen Termindruck gab und zum Anderen, dass nur dieses BR-Mitglied über das spezielle Wissen verfügete, den Auftrag abzuarbeiten. Wichtig: Die Entscheidung, aufgrund des Arbeitsaufkommens der Sitzung fernzubleiben wurde durch das Mitglied selbst getreoffen, der AG übte keinerlei Druck aus. Die Abmeldung erfolgte 24 Stunden vor der Sitzung mit der Bitte um Nachladung, damit Beschlüsse rechtskräftig und nicht anfechtbar sind. Der BRV verweigerte eine Nachladung und akzeptierte die Begründung der Kollegin nicht als wichtigen Grund der Sitzung fernzubleiben. War dieses Verhalten korrekt oder hätte ein EBR nachgeladen werden müssen?