Interessenkonflikt AV - BR-Sitzung / Befugnisse des BRV
Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ein BR-Mitglied hat vor der letzten Sitzung darum gebeten Ersatz zu laden, da es eine erhebliche AV gab und sie dem Kollegen mit dem zeitnah fertigzustellenden Auftrag nicht alleine lassen konnte. Dies lag zum Einen daran, dass es erheblichen Termindruck gab und zum Anderen, dass nur dieses BR-Mitglied über das spezielle Wissen verfügete, den Auftrag abzuarbeiten. Wichtig: Die Entscheidung, aufgrund des Arbeitsaufkommens der Sitzung fernzubleiben wurde durch das Mitglied selbst getreoffen, der AG übte keinerlei Druck aus. Die Abmeldung erfolgte 24 Stunden vor der Sitzung mit der Bitte um Nachladung, damit Beschlüsse rechtskräftig und nicht anfechtbar sind. Der BRV verweigerte eine Nachladung und akzeptierte die Begründung der Kollegin nicht als wichtigen Grund der Sitzung fernzubleiben. War dieses Verhalten korrekt oder hätte ein EBR nachgeladen werden müssen?
Community-Antworten (3)
05.12.2014 um 12:40 Uhr
...sowas von korrekt, wie dieser BRV gehandelt hat, ist schon fast mustergültig.
05.12.2014 um 13:18 Uhr
Und er sollte die Seminarteilnahme von Bananen zum BR1 auf die Tagesordnung setzen! ;-) wenn ein BRM meint das er nicht zur Sitzung kann weil er viel arbeiten muss, ist dies kein Verhinderungsgrund und es darf kein EBRM eingeladen werden.
05.12.2014 um 16:51 Uhr
Hätte der BRV ein Ersatzmitglied geladen, wären ja gerade dann die Beschlüsse angreifbar gewesen. Wie meine Vorredner schon schreiben - viel Arbeit ist kein Hinderungsgrund. Daher kann kein Ersatz geladen werden.
§ 37 BetrVG: BR-Mitglieder SIND freizustellen. Das Gesetz sieht nicht vor, dass BR-Tätigkeit wegen personeller Engpässe einzuschränken ist. Dann wäre BR-Arbeit in Deutschland unmöglich.
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