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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsenthebung

P
Puschel
Mrz 2020 bearbeitet

Kann ein Betriebsrat gegen den ein Beschluss zum Amtsenthebungsverfahren läuft, trotzdem an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.12.2014 um 00:53 Uhr

Natürlich. Wäre ja noch schöner. Was gabs denn für nen Grund und wer hats initiiert?

H
Hartmut

05.12.2014 um 08:21 Uhr

Ich meine auch, ja er kann teilnehmen. Denn seine Schuld, was immer das auch war, muss ja erst mal festgestellt werden. Zwischenzeitlich gilt die Unschuldsvermutung.

P
PeterPaula

05.12.2014 um 11:21 Uhr

Selbstverständlich, es existiert noch kein rechtskräftiger Beschluss. Nur in Ausnahmefälle, wo eine weitere Zusammenarbeit mit dem entsprechenden BRM unmöglich oder nicht mehr zumutbar ist, kann man anhand einer EA dieses BRM bis zum rechtskräftigen Beschluss die weitere Teilnahme an den Sitzungen untersagen lassen, es rückt dann ein EBRM für diese Zeit nach.

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