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amtsenthebung mit § 23

M
Marco
Apr 2017 bearbeitet

hallo

wer hat erfahrung mit dem § 23? amtsenthebung: was und wieviel ist ist dafür notwendig. sind die mitglieder bei neuwhahlen wieder wahlbar ( ich dachte nicht ).

vielen dank im vorraus für eure hilfe.

mfg marco

Anm: Inhaltsgleich mit Beitrag 6048

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