Amtsenthebung wegen zwei statt vier Betriebsversammlungen? Möglich? Schonmal gehört?
Guten Tag,
wir machen nur zwei Betriebsversammlungen pro Jahr und keine zusätzlichen Abteilungsversammlungen. Ich argumentiere bei meinen anderen BRMs, dass das nicht geht und wir nach §23 permanent unsere Pflichten verletzen. Die sagen, dass es noch nie eine Amtsenthebung wegen zu weniger Betriebsversammlungen gegeben habe. Tatsächlich habe ich keine Beispiele dafür gefunden.
Wie sieht die Lage aus? Wurde schonmal ein Betriebsrat des Amtes enthoben, weil er zum Beispiel nur zwei oder drei Versammlungen macht?
Schöne Grüße
Community-Antworten (10)
17.10.2012 um 10:28 Uhr
Schau mal da. Ob ein Betriebsrat deswegen schonmal sein Amt verloren hat kann ich dir zwar nicht sagen, aber wenn die richtigen Leute davon Wind bekommen - wer weiß. Auf alle Fälle sollte ein BR ein Interesse daran haben, sich nicht wegen solch einem Unsinn vor einem Richter erklären zu müssen.
17.10.2012 um 10:28 Uhr
LAG Frankfurt, 12 TaBV 203/92 / Leitsatz:
Wenn der Betriebsrat wiederholt gesetzlich vorgeschriebene Betriebsversammlungen nicht durchführt, kann darin eine grobe und schwerwiegende Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten liegen, die die gerichtliche Auflösung des Betriebsrats rechtfertigt.
Tenor:
-
Der BR ist aufzulösen, wenn sich dieser beharrlich weigert, in jedem Kalendervierteljahr eine (Pflicht-)Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzuhalten.
-
Bei § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG handelt es sich um eine zwingende Gesetzesvorschrift, die nicht zur Disposition des BR, des AG oder der Gewerkschaft steht.
Leider kein Volltext.
17.10.2012 um 10:45 Uhr
Pass auf Dich auf und mache nicht den gleichen Fehler wie ich, wir hatten bei uns (400 Mitarbeiter) in der Regel alle 2 bis 3 Jahre eine BRV Sammlung, dieses Jahr werden wir das erste mal, weil ich Darauf bestanden habe und die Gewerkschaft um Hilfe gebeten habe 2 abhalten. Aber glaube mir der Preis dafür ist wirklich sehr hart.... (Abneigung und Isolation der BR Kollegen und desArbeitgeber)....Du glaubst ja gar nicht, wie schnell Du von Deinen dir sonst vertrauten BR Kollegen im Sticht gelassen wirst, wenn diese Angst bekommen sich mit der GF auseinander zusetzten und auf einmal stehst Du ganz alleine mit Deinem Rechtsempfinden. Daher kann ich Dir nur empfehlen: Ob Du im Recht bist oder nicht versuche erstmal einen Mehrheit im Gremium zu bekommen, wenn nicht hast Du einfach verloren!....... Ich persönlich habe mich wortwörtlich mit ganzem Herzen eingesetzt und nun habe ich Herzrhythmusstörungen! Und wenn man erst einmal sich mit ganzen Herzen für eine Sache einsetzt, dann ist wie eine Droge und man kann nicht mehr damit aufhören sich dafür einzusetzen. Bitte mach's besser als ich und Sorge immer erst für Mehrheiten auf Du Dich wirklich verlassen kannst (egal welches Thema), denn Recht haben und Recht bekommen ist leider doch nicht so selbstverständlich.
17.10.2012 um 11:25 Uhr
zu unterscheiden wäre noch "beharrlich weigern" und "keinen Bedarf" sehen.
Es ist ja leider so, dass Land auf - Land ab in unzähligen Betrieben die 4 Betriebsversammlungen nicht durchgeführt werden. Das wissen auch die Richter und schauen wohl auch genau hin, wo das Problem liegt, wenn wirklich mal jemand klagt.
Im vergangenen Sommer habe ich allerdings von einem Fall gehört, dass ein Arbeitgeber seinen BR los werden wollte und deshalb zum Gericht gegangen ist, weil die 4 Versammlungen nicht durchgeführt wurden (Gericht hat wohl abgelehnt, weil der Arbeitgeber selbst einen Anteil daran hatte, dass die Versammlungen nicht statt fanden; es gab keine Entscheidung)
17.10.2012 um 14:25 Uhr
Eine weitere Möglichkeit wäre sicherlich, mal bei den Kollegen im Betrieb zu erfragen, wie die es denn mit der Notwendigkeit sehen. Und da könnte sich ein anderes Bild ergeben, als bei einem schläfrigen BR.
Und es steht jedem frei, auf einer Betriebsversammlung auch dem BR unbequeme Fragen zu stellen
17.10.2012 um 14:45 Uhr
ergänzend zu Fairlight
Der Betriebsrat hat einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Da ist IMHO nicht mal Spielraum zu unterscheiden ob keine Notwendigkeit gesehen wurde oder ob man sich beharrlich weigert. Der Tätigkeitsbericht ist ein Anspruch der AN an euch, dass kann man sich nicht aussuchen. Wenn ihr tatsächlich nichts gemacht habt, was ich nicht hoffe, dann müsst ihr wenigstens das sagen und wenns ne ganz blöde Versammlung wird endet die auch danach schon wieder.
17.10.2012 um 14:52 Uhr
Ich bin da auch absolut bei Kulum.
Als betroffener AN würde ich einen solchen BR auf der Versammlung mal gehörig in die Mangel nehmen. Normalerweise ist die Betriebsversammlung die Show Bühne des BR. Blöd nur, wenn der selbst unter schweren Beschuss gerät bei der eigenen Veranstaltung. Ein fett grinsender AG noch dazu.... Gänsehautfeeling.
08.11.2012 um 06:38 Uhr
... also wir haben momentan n beschlussverfahren am hals das der br aufgelöst werden soll. das ist der dank dafür das wir nach insolvenz erstmal die füsse still gehalten haben und anstatt alle 3 monate 1 bis 2 stunden betriebsstillstand wegen betriebsversammlung lieber erstmal wieder indirekt mithelfen wollten das wieder geld in die kasse kommt. denke mal das dies wohl ein größerer prozess wird, da kaum ein betriebsrat wirklich 4 betriebsversammlungen abhält..
08.11.2012 um 10:20 Uhr
Also, dass deiner subjektiven Wahrnehmung nach, viele BR keine vier Betriebsversammlungen im Jahr abhalten, dürfte euren Prozess nur marginal beeinflussen. Jedenfalls wird dieser Punkt euch weder nutzen noch schaden.
btw, dass Geld in die Kasse kommt, lasst ruhig das Problem des Chef s sein. Wenn tatsächlich diese anscheinend höchstens acht Stunden im Jahr ausschlaggebend für eine positive Bilanz bei euch sind, habt ihr ganz andere Probleme als das momentane Verfahren.
Sowas nennt man dann wohl lernen durch Schmerz. Nochmal werdet ihr so schnell wohl keine Betriebsversammlung ausfallen lassen
09.11.2012 um 09:28 Uhr
... wobei ich die Sache im Grunde nicht verstehe... Warum sollte ein AG derartiges tun? Selbst mit diesem Verfahren wird er den BR nicht los! Nach §23 (2) BetrVG setzt im Falle der Auflösung des BR das ArbG einen WV ein. Das einzige was der AG also bewirkt, sind Neuwahlen - und am Ende kann derselbe BR wieder gewählt werden... Und dieser wird natürlich dann brav seine 4 Betriebsversammlungen im Jahr machen, oder? Was also hat der AG gewonnen? Oder ist es gar nicht der AG, der dieses Verfahren betreibt? Dann passt aber der Satz "dass ist der Dank dafür" nicht wirklich....
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