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Änderungskündigung

W
Weigerer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in Teilzeit (25 Stunden- Woche). Aufgrund betriebliche Änderungen soll ich neue Aufgabenfelder Übernehmen. Zusätzlich soll ich Vollzeit arbeiten. Dies hat mein Vorgesetzter mir schon deutlich klargemacht. lch möchte aber diese Veränderungen nicht. Jetz hat der Arbeitgeber beim Betriebsrat eine Änderungskündigung beantragt. Betriebsrat hat mich zur einen geplanten Sitzung eingeladen. Wie soll ich mich verhalten. Ehrlich gesagt möchte ich nicht, dass meine Arbeitszeit von 25 Stunden auf 40 Stunden angehoben wird. Welche Probleme werden auf mich kommen. Wie soll ich verhalten. Ich bitte um Hilfestellung.

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

04.12.2014 um 07:20 Uhr

Der Arbeitgeber kann beim Betriebsrat keine Änderungskündigung beantragen aber er muss diesen vorher anhören. Jetzt gehst Du zum Betriebsrat und machst diesem klar warum Du nicht länger arbeiten kannst / möchtest. Bekommst Du dann die ÄK hast Du drei Möglichkeiten ja, nein sagen oder unter vorbehalt annehmen und dann vom Gericht überprüfen lassen ob diese sozial gerechtfertigt war. Dran denken wenn man eine Änderungskündigung ablehnt ist es wie eine normale Kündigung. Viel Glück!

H
Hoppel

04.12.2014 um 08:07 Uhr

@ Weigerer

Eine Änderungskündigung IST eine Kündigung, die gleichzeitig das Angebot beinhaltet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Ob Du Dich tatsächlich weigern kannst, neue Aufgabenfelder zu übernehmen, kann hier nicht beurteilt werden. Womöglich sind die bereits jetzt durch Deinen Arbeitsvertrag abgedeckt. Der AG wird aber Schwierigkeiten haben, einem Arbeitsrichter erkären zu können, dass er Dich nicht mehr in Teilzeit beschäftigen kann.

Wenn Du die Kündigung erhältst, solltest Du einen Anwalt konsultieren und Dich beraten lassen.

Hier findest Du mehr Informationen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html

G
gironimo

04.12.2014 um 09:05 Uhr

Abgesehen davon, dass der BR (hoffentlich) ja Deine Interessen vertritt und Deine Argumentation aufgreift, solltest Du vielleicht schon einmal vorab einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft um Rat bitten. Der AG hat Dir ja hoffentlich alle Details der geplanten Änderung dargelegt, dass Du also Unterlagen zur Beratung mitnehmen kannst.

Wenn Du die Änderungskündigung erhältst solltest Du aus meiner Sicht auf jeden Fall die Änderungskündigung unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung annehmen. Man kann ja beim Gericht in dieser Frage nichts verlieren.

Entweder das Gericht bestätigt die Änderung oder es gibt Dir recht und es bleibt bei der Teilzeit (nach Deiner Schilderung des Falls scheint die Wahrscheinlichkeit hoch).

P
PeterPaula

04.12.2014 um 10:35 Uhr

@Weigerer, eigentlich wurde ja schon alles geschrieben was wichtig ist. Bei der Änderungskündigung wäre noch wichtig zu erfahren, ob Deine jetzige Tätigkeit in Zukunft wegfällt. Falls ja, müsstest Du Dich entscheiden evtl. eine neue Tätigkeit im Unternehmen anzunehmen. Sollte Deine jetzige Tätigkeit wegfallen und Du eh zu einem Fachanwalt gehen, frage ihn ob Du rechtlich die Möglichkeit hast wegen der Äk. eine TZ durchzusetzen. Falls nein, kannst Du auch über Deine neue Tätigkeit TZ nach § 8 TzBfG beantragen, die jedoch Dein AG nach § 8 Nummer 4 TzBfG aus betrieblichen Gründen ablehnen kann, unszwar schriftlich (!), unter Nennung (!) der betrieblichen Gründe ;)

W
Weigerer

05.12.2014 um 11:39 Uhr

Hallo PeterPaula,

ja meiene jetzigen Aufgaben wird es zuküftig nicht mehr geben. Ich soll neue bzw. ähnliche Aufgaben übernehmen. Arbeitszeit soll Vollzeit sein.

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