Erstellt am 04.12.2014 um 07:34 Uhr von Erbsenzähler
-rutscht automatisch der nächste Listenplatz in die Freistellung
nein!
-muss nur ein neues freigestelltes Mitglied gewählt werden
ja! Egal welcher Listenplatz kann gewählt werden!
-müssen alle Freigestellten neu gewählt werden
nein!
-müssen bei einer Wahl zwingend 19 BR Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sein
Erstellt am 04.12.2014 um 08:11 Uhr von Tatekuru
Hallo,
wie ist es möglich, bei einem 19er Gremium 9 Freigestellte zu haben? laut §38 BetrVG
stehen euch nur 5 Freigestellte zu.
§ 9 BetrVG: bei 2001 bis 2500 Wahlberechtigten 19 BR Mitglieder
§38 BetrVG: bei 2001 bis 3000 Arbeitnehmern 5 Freistellungen.
Es sei denn, Ihr habt zwischen 6001 und 7000 Arbeinehmer. Aber dann währen gerade mal etwas mehr als ein 3tel Wahlberechtigt.
für mich unverständlich.
Ist das möglich??? Wenn ja, Wie???
Gruß
tatekuru
Erstellt am 04.12.2014 um 09:22 Uhr von PeterPaula
@tempranillo,,
"rutscht automatisch der nächste Listenplatz in die Freistellung"
Nein, nur wenn Ihr das so bei den Freistellungen beschlossen habt!
"muss nur ein neues freigestelltes Mitglied gewählt werden"
Ja und zwar von einem beschlussfähigen Gremium
"müssen alle Freigestellten neu gewählt werden"
MÜSSEN nicht, wenn Ihr Euch aber im Gremium zu nichts anderem durchringen könnt, könnt Ihr auch alle fest Freigestellten neu wählen, sogar in einer geheimen Wahl wenn Ihr wollt ;)
"müssen bei einer Wahl zwingend 19 BR Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sein"
Nein, es reichen notgedrungen auch 10 BRM / EBRM, dies wäre aber bei Eurer Größe das absolut Mindeste ;)
@Tatekuru,
"wie ist es möglich, bei einem 19er Gremium 9 Freigestellte zu haben?"
Na ganz einfach, ein Gremium kann sich mit dem AG einigen, dass 4 weitere fest Freigestellte von der Arbeit wegen erforderlicher BR-Arbeit befreit werden dürfen. Nach § 38 Abs. 1 Satz 4 BetrVG können "Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden." ;)
Erstellt am 04.12.2014 um 14:20 Uhr von gironimo
Zu hinterfragen wäre, ob die Freistellungen nach der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt wurden. Dann käme aus meiner Sicht tatsächlich der nächste noch nicht gewählte zum Zuge oder man muss die Abstimmung wiederholen.
Letzteres wäre aus meiner Sicht der sichere Weg.
Bei Personenwahl zur Frage der Freistellung stellt sich diese Frage nicht so extrem.
Man Beachte die möglichen Wahlverfahren im § 38 BetrVG.
Erstellt am 04.12.2014 um 17:11 Uhr von PeterPaula
@gironimo,
"Dann käme aus meiner Sicht tatsächlich der nächste noch nicht gewählte zum Zuge"
Wäre zwar möglich, jedoch nur dann, wenn dies so bei der Wahl der freizustellenden per Protokoll ( Beweislast ) auch so gewollt war. Wer wäre denn überhaupt "der nächste noch nicht gewählte"? Muss ja irgendwo stehen und ob dann derjenige mit der nächsthöchsten Stimmenwahl auch will, ist wieder eine ganz andere Frage. Wie gesagt, das muss irgendwo festgehalten sein, ansonsten gilt halt: "man muss die Abstimmung wiederholen.", zumindest für die eine Freistellung. Ob dies dann per Liste geschieht oder nicht, können wir hier jetzt nicht ersehen, ich denke aber die wenigsten machen Freistellungen anhand Listenquote fest.
Erstellt am 04.12.2014 um 20:05 Uhr von Nubbel
ein 19 köpfiger br mit 9 freigestellten. was machen die den ganzen tag?
Erstellt am 04.12.2014 um 21:43 Uhr von nicoline
* ich denke aber die wenigsten machen Freistellungen anhand Listenquote fest. *
Wenn Du Dich da mal nicht gewaltig täuschst!
Erstellt am 05.12.2014 um 09:27 Uhr von PeterPaula
Mag sein @nicoline, ich kenne einige Gremien alleine schon durch die jährlichen Gewerkschaftsbereichsversammlungen, da ist bis jetzt noch kein Gremium bei, welches Freistellungen anhand Listenquote gewählt hat. Wir wollten das auch mal per Liste regeln, letztendlich ist das aber auch nicht einfach zu verstehen und Fehleranfällig, deshalb haben wir es damals auch gelassen ;)
Erstellt am 29.11.2022 um 17:49 Uhr von Sahlaheddin
wenn BR-Wahl als Listenwahl durchgeführt wurde, dann muss auch die Freigestellten-Wahl in Listenwahl (können völlig andere Listen zusammengestellt werden als bei der BR-Wahl) erfolgen. Wenn dann nur eine Liste antritt, wird es wieder eine Personenwahl. Kommt also drauf an, wie einig man sich ist. Listenwahl ermöglicht auch der, bei der BR-Wahl unterlegenen Gruppe, zumindest eine Freistellung zu ergattern (d´Hondt).