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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftverkehr

I
IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wie handhabt ihr das in eurem Gremium mit Schriftverkehr? Wenn ein oder zwei BR-Mitglieder den Auftrag bekommen einen Brief zu verfassen, der an die Geschäftsleitung, an MA oder in einen Betrieb geht und der Inhalt vorher im Gremium während der Sitzung besprochen wurde, geht der Brief bevor er raus geht noch mal ins Gremium und wird dort evtl. noch mal diskutiert?

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Community-Antworten (3)

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rkoch

08.06.2011 um 14:44 Uhr

Das müsst ihr selbst wissen. Wenn die BRM den Auftrag bekommen gemäß Beschlußeinen Text zu verfassen und ihr ihnen vertraut das das Schreiben beschlußkonform und im Wortlaut angemessen ist, wozu dann noch einmal darüber beschließen?

Eine Inhaltskontrolle gibt es ohnehin: nach außen hin kann NUR der BRV aktiv werden, sprich ER unterschreibt und kann bei dieser Gelegenheit die Inhaltskontrolle vornehmen.

W
wahlvst

08.06.2011 um 16:03 Uhr

rkoch

es kann aber auch Kein BR/Gremium entscheiden, DU BRM MUSST schreiben. Es kann diesen "bitten". Schreiben muss nur gem. der Aufgaben der BRV oder sein Stellvertreter

R
rkoch

09.06.2011 um 11:08 Uhr

@wahlvst

Irrtum! Das schreiben der BR-Post gehört in den Bereich "Führen der laufenden Geschäfte". Damit wird diese Aufgabe auf den BA übertragen, bzw. im Falle von weniger als neun BRM:

§27 BetrVG:

Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.

ANDERE BRM! Genau das ist der Knackpunkt. Der BR ist also sehr wohl berechtigt Kraft Beschluß andere BRM als den BRV/stellv. zu diesem Job zu verdonnern. Dabei muss nicht einmal zwingend die Sache von Dauer sein, die laufenden Geschäfte können jederzeit nach Bedarf immer wieder anderen BRM oder auch nur zum Teil (außer beim BA, der kann natürlich nicht ständig umbesetzt werden, zumindest macht es keinen Sinn wegen des Aufwands - Wahl) angewiesen werden. Im Extremfall eben: "Der Betriebsrat beschließt das BRM X genau den einen Brief schreibt"...

Für den Fall das ein BA gebildet wurde fällt diese Aufgabe grundsätzlich allen BAM zu. Es ist deren Sache die Arbeit unter sich aufzuteilen.

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