Schriftverkehr an den BR - wer ist zuständig bei Abwesenheit des BRV?
Ist folgender Sachverhalt legitim: Wir sind ein 3-er BR und ein Ersatzmitglied, der Vorsitzende ist im Urlaub, demzufolge rückt das Ersatzmitglied bei Sitzungen nach. Der stellvertretende Vorsitzende ist wegen Teilzeitbeschäftigung nicht ständig im Hause. Nun hat der Vorsitzende die Geschäftsleitung darüber informiert, daß der SChriftverkehr an den BR an das Ersatzmitglied weiterzuleiten ist. Das dritte ordentliche Mitglied wird außenvorgelassen und ist auch nicht informiert. Nun besteht die Meinung, daß doch als erstes das dritte Mitglied für die Post zuständig, wenn sich die anderen zwei nicht im Hause befinden. Wie ist eure Meinung dazu ?
Community-Antworten (2)
07.07.2006 um 17:51 Uhr
Den einzigen Makel sehe ich in der Einzelentscheidung des stellvertr. BRV. Hätte auch im Gremium abgesprochen werden können.
Und nicht vergessen: Ein Ersatzmitglied ist im Vertretungsfall mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet!
07.07.2006 um 18:12 Uhr
Ich sehe vor allem folgendes Problem bei Fristen....wann gilt das Schreiben des AG als zugestellt???
Könnt Ihr ganz schön in die Patsche kommen....entweder es ist zugestellt...aber keiner schaut rein weil der betreffende nicht da ist. Oder es wird als böswillige Zugangsvereitelung gewertet.. Gruss von den Betriebsratten
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