Erstellt am 02.12.2014 um 19:18 Uhr von Kölner
Wieso? Das ist doch in Ordnung...
Erstellt am 02.12.2014 um 19:22 Uhr von gironimo
Habt Ihr thematisch ein Problem damit? Ihr habt doch nichts zu verbergen. Fraglich ist eher der Inhalt der Stellungnahme des AG. Wenn dieser Inhalt darauf zielt, einen Keil zwischen BR und Belegschaft zu treiben, handelt es sich um eine Verletzung der Friedenspflicht.
Ich würde daher den AG an die §§ 2 und 74 BetrVG erinnern. Außerdem solltet Ihr Eure betriebliche Öffentlichkeitsarbeit intensivieren.
Erstellt am 02.12.2014 um 19:26 Uhr von karlheinz
Hallo OttoBR .
Meiner Meinung nach hat der GF das Recht die Belegschaft darüber zu informieren , da es sich ja um Überstunden handelt. Ihr vom BR seid ja stellvertretend für eure Kollegen die Vermittler. Der GF muss euch darüber sowieso informioeren was er mit euren Überstunden machen will.
Erstellt am 02.12.2014 um 19:34 Uhr von OttoBR
.... In dem Fall lässt der GF Überstunden machen ohne den BR zu informieren bzw. ohne Zustimmung...
Dank für eure Meinungen und Ansichten
Erstellt am 02.12.2014 um 22:52 Uhr von seesee
Jedenfalls ist die Vorgehensweise des GF nicht gerade üblich. Ich denke, GF wäre auch nicht begeistert, wenn ihr die GF-Korrespondenz per Email an alle weiterleiten würdet... Sprecht es im Monatsgespräch an, wenn Euch die Vorgehensweise nicht gefällt.
Erstellt am 03.12.2014 um 06:36 Uhr von OttoBR
Ja, das ist ja unser Problem der GF hält sich an nichts... Es gibt keine regelmäßigen Besprechungen und wenn fordert er was und beendet das Gespräch sofort....deshalb hatten wir den GF darauf hingewiesen sich an das Betr.VG zu halten.
Erstellt am 03.12.2014 um 07:03 Uhr von Nubbel
es ist ein wenig dürftig, die gf aufzufordern sich ans betrvg zu halten.
erarbeitet eine bv, wie die beantragung und genehmigung von überstunden ablaufen soll und fordert zu verhandlungen auf.