Chef versendet Brief des BR an alle MA
Der BR hat die GF schriftlich darauf hingewiesen sich an das Betr.VG (Überstunden) zu halten. Darauf hin hat der GF dazu öffentlich Stellung (Mail an alle Mitarbeiter) genommen und das Schreiben des BR ebenfalls per Mail an alle Mitarbeiter Versand... Was haltet ihr davon?
Community-Antworten (7)
02.12.2014 um 20:18 Uhr
Wieso? Das ist doch in Ordnung...
02.12.2014 um 20:22 Uhr
Habt Ihr thematisch ein Problem damit? Ihr habt doch nichts zu verbergen. Fraglich ist eher der Inhalt der Stellungnahme des AG. Wenn dieser Inhalt darauf zielt, einen Keil zwischen BR und Belegschaft zu treiben, handelt es sich um eine Verletzung der Friedenspflicht.
Ich würde daher den AG an die §§ 2 und 74 BetrVG erinnern. Außerdem solltet Ihr Eure betriebliche Öffentlichkeitsarbeit intensivieren.
02.12.2014 um 20:26 Uhr
Hallo OttoBR . Meiner Meinung nach hat der GF das Recht die Belegschaft darüber zu informieren , da es sich ja um Überstunden handelt. Ihr vom BR seid ja stellvertretend für eure Kollegen die Vermittler. Der GF muss euch darüber sowieso informioeren was er mit euren Überstunden machen will.
02.12.2014 um 20:34 Uhr
.... In dem Fall lässt der GF Überstunden machen ohne den BR zu informieren bzw. ohne Zustimmung... Dank für eure Meinungen und Ansichten
02.12.2014 um 23:52 Uhr
Jedenfalls ist die Vorgehensweise des GF nicht gerade üblich. Ich denke, GF wäre auch nicht begeistert, wenn ihr die GF-Korrespondenz per Email an alle weiterleiten würdet... Sprecht es im Monatsgespräch an, wenn Euch die Vorgehensweise nicht gefällt.
03.12.2014 um 07:36 Uhr
Ja, das ist ja unser Problem der GF hält sich an nichts... Es gibt keine regelmäßigen Besprechungen und wenn fordert er was und beendet das Gespräch sofort....deshalb hatten wir den GF darauf hingewiesen sich an das Betr.VG zu halten.
03.12.2014 um 08:03 Uhr
es ist ein wenig dürftig, die gf aufzufordern sich ans betrvg zu halten.
erarbeitet eine bv, wie die beantragung und genehmigung von überstunden ablaufen soll und fordert zu verhandlungen auf.
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