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Datenschutzgesetz

L
Luftpost
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es geht um das Datenschutzgesetz.

Nach dem Datenschutzgesetz, dürfen ja keine personenbezogene Daten wie Geb.-Datum, Adresse usw. per E-Mail versendet werden.

Nun haben wir bei uns in der Firma, eine interne Hauspost, kennen bestimmt einige von euch.

Nun hat ein Betriebsratskollege, der sich um eine bestimmte Aufgabe kümmert, personenbezogene Daten mit der internen Hauspost versendet.

Nun wurde er gestern von dem Personlaleiter angeschrieben, das er als Betriebsrat ja das Datenschutzgesetz kennen müsste und er nun dagegen verstossen hat, da er personenbezogene Daten mit der internen Hauspost versendet hat.

Zukünftig sind solche Briefe nur noch per Fax oder mit der normalen Post zu versenden. (Normale Post da wir noch andere Standorte in Deutschland haben.)

Wer kennt sich mit dem Datenschutzgesetz gut aus, und weiß wie nun der richtige Weg ist?

Danke schon mal im vorraus.

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Community-Antworten (3)

R
rkoch

19.01.2012 um 10:00 Uhr

Auch "Hauspost" unterliegt grundsätzlich dem Briefgeheimnis, d.h. verschlossene Umschläge dürfen nur von den Personen geöffnet werden an die sie addressiert sind bzw. die zur Öffnung der Briefe angewiesen sind.

Sofern also die "persönlichen Daten" in einem verschlossenen und an die zuständige Stelle addressierten Umschlag waren, was soll daran schlechter sein, als ein Brief über die "normale" Post? Hauspost kommt i.d.R. sogar direkt an, während "normale" Post i.d.R. schon vorher geöffnet wird.

Natürlich durfte Euer BRV das ganze nicht offen in die Post legen.

BTW: Mit dem BDSG hat das nur am Rande zu tun, da das Briefgeheimnis eine Anwendbarkeit quasi verhindert. Erst wenn die Daten "veröffentlicht", also offen geschickt werden ist das eine Frage des BDSG.

G
gironimo

19.01.2012 um 10:10 Uhr

In Frage käme vielleicht noch das Telekommunikationsgesetz.

FAX wäre ja noch schlimmer, da die Geräte ja selten direkt auf dem Schreibtisch stehen.

Im Übrigen wäre da vielleicht einmal eine Betriebsvereinbarung für dieses Thema angebracht.

R
rkoch

19.01.2012 um 10:33 Uhr

Im Übrigen wäre da vielleicht einmal eine Betriebsvereinbarung für dieses Thema angebracht.

Für ein Innenverhältnis zwischen AG und BR? Wenn, dann eine Regelungsabrede.

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