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Wer leitet jetzt die Wahlen der SBV ein ?

B
BaKaW8
Nov 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb ist die SBV langfristig ausgefallen. (kein Vertreter) Wer leitet denn jetzt die Wahlen ein ?

Der örtliche Betriebsrat oder die Konzernschwerbehindertenvertretung ?

Gruß Babsi

23102

Community-Antworten (2)

R
Relfe

04.11.2022 um 15:30 Uhr

solange die SBV ihr Amt nicht aufgibt oder aus rechtlichen Grund verliert, bleibt sie doch SBV. Da darf man gar keine Wahlen einleiten, weil die SBV ja existent ist.

Ihr könnt aber Wahlen einleiten für eine stellv SBV. Einleiten müßte das die amtierende SBV, wenn die nicht existiert, dann ist der örtliche BR zuständig (wobei das rechtlich noch zu klären wären, ob der BR das auch darf, wenn die SBV die Wahlen nicht einleiten kann obwohl sie existiert)

SF
SBV Frank

04.11.2022 um 20:01 Uhr

Relfe, deine Aussage ist schlichtweg falsch! Wenn die SBV Wahlen in diesem Betrieb regelmäßig alle vier Jahre stattgefunden haben, dann ist irgendwann im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November die Amtszeit der jetzigen SBV abgelaufen! Die verlängert sich auch nicht, weil die SBV jetzt längerfristig ausgefallen ist! Der örtliche Betriebsrat sollte sich mit der KSBV abstimmen!

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