Erstellt am 02.12.2014 um 12:36 Uhr von Dezibel
Kommt darauf an, was z. B. in den Arbeitsverträgen steht. Werden eventuelle Tariferhöhungen verrechnet? Das sollte man genau prüfen.
Erstellt am 02.12.2014 um 13:34 Uhr von Pickel
Außertariflich bezahle Personen stehen eben außerhalb eines Tarifvertrages. Ein Tarifvertrag legt die Bezahlung der Eingruppierten zu Grunde. Die AT müssen sich dabei (solange sie überhalb der obersten Gruppe liegen) um sich selber kümmern.
Es sei denn - sie haben in ihrem AV einen Passus dass ihr Gehalt entsprechend eines Indizes angehoben wird.
Erstellt am 02.12.2014 um 13:49 Uhr von Dezibel
Es gibt auch Mitarbeiter, die Tarif erhalten und zusätzlich eine Freiwilliege ÜZ. Da wird auch gerne verrechnet.
Erstellt am 02.12.2014 um 16:02 Uhr von gironimo
Den Punkt den Ihr ggf. mit der NGG zusammen klären solltet ist, ob die angeblichen AT Mitarbeiter auch tatsächlich AT sind (steht meist im § 1 MTV; Geltungsbereich, persönlicher).
Oft sind AT-ler nicht wirklich AT-ler, weil z.B. ihr Gehalt unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeitsstunden weit innerhalb des Tarifes liegen.
Auch könnte der Abstand zwischen Gehalt und oberster Tarifgruppe zu gering sein.
Aber wie gesagt - ich würde das mit der NGG klären (siehe auch § 2 Abs. 1 BetrVG)
Erstellt am 02.12.2014 um 19:42 Uhr von Cosinus
@Tontom
Da ihr hier ev. nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein MBR habt, solltet ihr euch dieses Urteil einmal ansehen und schauen, was bei euch ev. zutrifft.
BAG, Urteil vom 10.03.2009 - 1 AZR 55/08