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Ist eine Änderung in der Leistungbeurteilung genehmigungspflichtig

S
samsonricky
Okt 2021 bearbeitet

Wie schon unten beschrieben will unser Chef den Vorgesetzten die Vergabe der Punkte begrenzen. Alles was besser als entspricht den Anforderungen bewertet wird muss vorher genehmigt werden. Wenn er das ändern will muss er den Betriebsrat fragen, und er das genehmigen? Oder kann er es machen ohne den Betriebsrat zu fragen?

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Community-Antworten (4)

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Nubbel

02.12.2014 um 13:57 Uhr

noch mal, was steht in der bv?

S
samsonricky

02.12.2014 um 14:22 Uhr

Es gibt keine bv !

N
Nubbel

02.12.2014 um 14:27 Uhr

dann verhandelt eine

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gironimo

02.12.2014 um 17:11 Uhr

In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten kann der BR nicht ohne Zustimmung des BR einseitig Änderungen eines Systems vornehmen.

Aber mitbestimmen heißt mitgestalten. Darum macht Euch die Mühe 8und verhandelt mit dem AG eine Betriebsvereinbarung zum Leistungsbeurteilungssystem aus und fordert ihn auf, es zu unterlassen, einseitig Änderungen des bestehenden Systems vorzunehmen

Allerdings: Das System ist ein schwieriges Thema. Darum solltet Ihr unbedingt ein Seminar besuchen und / oder einen Sachverständigen hinzuziehen.

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