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Dienst und Sitzung

A
Anna1974
Nov 2022 bearbeitet

Habe von 6-15 Uhr Dienst. Um 18 Uhr ist eine Sitzung. Muss ich daran teilnehmen?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

04.11.2022 um 11:00 Uhr

BR-Sitzung oder Abteilungssitzung? Wer hat dazu eingeladen und wofür soll die Sitzung sein?

A
Anna1974

04.11.2022 um 11:28 Uhr

Außerordentliche Sitzung. Eingeladen vom Vorsitzenden

C
Catweazle

04.11.2022 um 11:36 Uhr

Wenn du nicht verhindert bist, wie z. B. keinen Babysitter, ja. Die Zeit zzgl. Fahrtzeit muss dir in Freizeit vergütet werden. Die Fahrtkosten müssen erstattet werden.

S
SabIka

04.11.2022 um 11:49 Uhr

Ohne Verhinderung gehört es zu Deinen Verpflichtungen als Betriebsrat, auch an solchen Sitzungen teilzunehmen.

Die anfallenden Mehrkosten (Fahrtkosten, Kosten für Betreuung von Angehörigen usw.) sind dann vom AG zu tragen.

Es wäre aber auch mal zu klären, wieso hier eine Sitzung außerhalb der Regelarbeiteszeit gelegt werden muss.

D
DummerHund

04.11.2022 um 12:07 Uhr

Ist für Außenstehende natürlich ungewöhnlich diese Uhrzeit. Willst oder kannst du partout nicht melde dich mit einem Grund den der BRV nicht kontrollieren kann als persönlich Verhindert.

G
GabrielBischoff

04.11.2022 um 13:08 Uhr

Zwingen kann dich natürlich keiner, der BRV ist nicht dein Vorgesetzter. Entweder bist du da oder nicht. Allerdings wird der BRV für dich kein Ersatzmitglied laden können, außer du bist aus den bekannten Gründen entschuldigt.

Eine außerordentliche Betriebsratssitzung gibt es ja einen Anlass. Es wäre fair zumindest zu prüfen, ob genug Mitglieder anwesend sein werden für eine Beschlussfähigkeit. Eventuell kannst du ja auch remote teilnehmen, wenn eure Geschäftsordnung es hergibt.

R
Relfe

04.11.2022 um 13:59 Uhr

aber Sitzungen außerhalb deiner persönlichen Arbeitszeit sind kein Verhinderungsgrund (Ehrenamt) --> wenn Du nicht kannst, dann bist Du verhindert --> wenn Du nicht willst, dann bist du nicht verhindert, begehst damit auch einen Pflichtverstoß.

Hinweis: je nachdem wie lange Die Sitzung geht, kannst Du natürlich deinen Dienst später antreten, damit Du die 10 Std Arbeitszeithöchstgrenze nicht überschreitest. --> Arbeitszeithöchstgrenzen und Ruhezeiten gelten auch für BR-Sitzungsteilnahmen Außerdem kannst Du natürlich die Zeit zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr noch zur Vorbereitung nutzen, soweit du tatsächlichen Bedarf an Vorbereitung hast.

https://www.poko.de/Betriebsrat/Kundenservice/Newsletter-Artikel/Maerz-2017/Neues-und-Wichtiges-des-BAG-zu-37-BetrVG

Das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 20.4.2015 - 12 TaBV 76/14, nicht rechtskräftig) geht noch einen Schritt weiter. Zwar anerkennt auch das LAG, dass Betriebsratsarbeit keine Arbeitszeit iSd ArbZG ist. Allerdings, so das LAG, ist dem Betriebsratsmitglied die Erbringung einer Arbeitsleistung regelmäßig unzumutbar, wenn bei einer Zusammenrechnung die werktägliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG) überschritten würde.

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