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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellvertretende JAVlerin - Kündigungsschutz ?

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18Susi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin derzeit stellvertretende JAVlerin in einem Institut. Zu beginn meiner Ausbildungszeit wurde mir gesagt, dass ich bei einem Besuch einer Betriebsratssitzung ein Jahr Kündigungsschutz habe, wie der JAVler. Nun bin ich Stellvertretende und nun wurde mir aber gesagt, dass dies nicht gilt. Also habe ich alle Pflichten (Besuch des Betriebsrates), aber keine Rechte ( wie Kündigungsschutz?). Und ich habe auch nicht das Recht einem Azubiskollegen vorgezogen zu werden, der kein JAVler ist? Und wieso kann ich nicht an einer Schulung teilnehmen? Wieso werde ich nicht benachrichtigt bei einer Sitzung oder sonstiges? Muss ich da jedesmal zum JAVler gehen? Den seh ich ziemlich wenig und höre auch nichts von ihm, was passiert ist. Mein Problem ist auch, das über mich im BR geredet wird, weil sie mich nicht weiter einstellen wollen. Bitte gebt mir nicht nur links, ich versteh das meiste davon gar nicht. Lg und mit Dank

9.04902

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

11.02.2007 um 21:02 Uhr

@Susi, ".......bei einem Besuch einer Betriebsratssitzung...." Bringst du dann immer Blümchen mit? :-))

Du hast mit jeder Sitzung an der du teilnimmst 1 Jahr Kündigungsschutz und der erneuert sich mit jeder Stellvertretung. § 15 KSchG

Du hast auch einen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (nach der Ausbildung) § 78a II geschützter Personenkreis BetrVG DKK

mal ne andere Frage: warst du schon auf einer Schulung?

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18Susi

12.02.2007 um 10:47 Uhr

Nein, das Recht haben anscheinend nur die JAVler. Darf ich denn auf eine Schulung? Wir sind ziemlich wenig Azubis und haben nur einen JAVler. Man sagte mir, ich sei als Stellvertreter nur dafür da, falls der JAVler zurück tritt. ich weiß auch nichts wegen den Sitzungen. Ich werde da gar nicht informiert.

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