WA..Die bestimmten Personen weigern sich Teilzunehmen.was nun?
hallo,
wir wollen grad einen WA gründen.
Jetzt kommt das Problem auf das die Personen die das Wissen haben nicht teilnehmen wollen. GL will uns nicht einbinden in die Wirtschaftssachen.
Wie gehen wir jetzt weiter vor. Von uns im BR hat ja keiner eine Ahnung von der Materie. Schulungen ist klar, aber die sind ja auch nicht von heut auf morgen gemacht.
hat hier jemand Tipps wie man hier weiter vorgeht um das gewünschte Ergebniss vom WA zu erreichen.
Danke
Community-Antworten (10)
01.12.2014 um 17:45 Uhr
Man kann niemanden zwingen - nur überzeugen.
Wenn Ihr wirklich niemanden findet, muss es eben ein WA nur aus Betriebsräten sein - und dann geht es eben nur mit Schulungen.
Das ändert aber nichts an der Informationspflicht des AG.
GL will uns nicht einbinden in die Wirtschaftssachen< ist ja bildungsunabhängig.
Natürlich hat der BR ohnehin einen Informationsanspruch, den Ihr ggf. auch rechtlich durchsetzen könnt. Und wenn Ihr in erster Zeit Probleme mit der Interpretation habt, könntet Ihr z.B. einen Gewerkschaftsvertreter zu Euch bitten, der Euch unterstützt.
01.12.2014 um 17:59 Uhr
Man kann bei guten Anbietern, innerhalb einer Schulungswoche lernen, wie WA Arbeit geht und dann sogar wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und die richtige Fragen zu stellen lernen.
01.12.2014 um 21:01 Uhr
Neben dem hier erwähnten, besteht natürlich, sollte es im Unternehmen keine geeignete Kompetenz geben die man einspannen kann, die Möglichkeit sich einen Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG zu nehmen. Dies solltet Ihr dann auf eine Eurer nächsten BR-Sitzung auf die Tagesordnung nehmen, selbstverständlich zusätzlich dann noch den Punkt "Die Kosten des Sachverständigen übernimmt nach § 40 Nummer 1 BetrVG der AG" ;)
02.12.2014 um 01:46 Uhr
PeterPaula
entweder oder... 80 oder 40
02.12.2014 um 08:27 Uhr
Wenn ich mich recht erinnere, müssen die Kosten für einen SV über den 40er an den AG weitergegeben werden. Sollte ich mich irren, hätte diese Beschluss zur 40 jedoch keine negativen Folgen. Wäre dies aber Pflicht und die Kostenweitergabe nach 40 wäre nicht beschlossen worden, gäbe es ein Problem. Aber ja, ich bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher ;)
02.12.2014 um 10:38 Uhr
Hallo, das Problem wird wohl nicht sein, ob es nun der 80er oder 40er ist, wobei ich auch den 40er als richtigen § für die Kostenerstattung sehe. Das Problem ist eher, dass der AG der Kostenerstattung in diesem Fall zustimmen muss und somit auch ablehnen könnte.
Wir haben beides, geschulte BR und einen SV. Ein SV sollte einen auch nicht davon abhalten, sich selbst zu schulen. Man kann auch online einen europäischen Wirtschaftsführerschein erwerben. Kann ich sehr empfehlen, ersetzt aber auch nicht restlos die Schulungen speziell für den BR.
Ihr müsst auch nicht von heute auf morgen fit sein, gebt Euch ein wenig Zeit. Informieren muss Euch der AG auf jeden Fall und dumme Fragen gibt es ja eigentlich nicht. ;-) LG Lotte
02.12.2014 um 14:44 Uhr
Danke für die Antworten!!
Bringt mich schon ein ganzes Stück weiter.
Gruß
02.12.2014 um 16:28 Uhr
Doch Lotte, ein SV wird über den 80 beschlossen, deshalb ja auch die Ablehnungsmöglichkeit ;) Ob dieser Beschluss über den 80er jedoch auch die Kostenfrage beinhaltet, da bin ich eher skeptisch, vorsorglich also auch den 40er zur Kostentragung beschließen, der außer der Zeit für eine Abstimmung nichts kostet und auch keine Nachteile bringt ;)
03.12.2014 um 12:36 Uhr
Hallo PeterPaula, ich schrieb: "wobei ich auch den 40er als richtigen § für die Kostenerstattung sehe" Das widerspricht sich mit Dir nicht. ;-) LG Lotte
03.12.2014 um 14:54 Uhr
@Lotte, achso, dann habe ich Dein Post fehlinterpretiert ;)
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