Nach Umstrukturierung keine Ersatzmitglieder bei den Frauen
In unserer Abteilung wird umstrukturiert. Unser Arbeitsplatz wäre dann in einer anderen Gesellschaft in Köln. Jetzt arbeiten wir in Hamburg in der AG. Körperlich sollen wir zwar in Hamburg bleiben. Meine Kollegin und ich sind seit der letzten Wahl Ersatzmitglieder im BR. Würden wir die Firma wechseln, hätte unser BR keine Ersatzmitglieder mehr bei den Frauen. Wir waren seit der Wahl schon 4 mal im Einsatz in BR-Sitzungen. Also werden wir gebraucht. Meine Kollegin und ich möchten auch nicht die Firma wechseln. Nach §103.3 hätten wir ja auch besonderen Schutz. Was kann unser BR unternehmen damit unser BR so kurz nach der Wahl schon ausgedünnt wird. Wenn meine Kollegin und ich uns weigern in die andere Firma zu wechseln, wie geht es dann weiter? Können wir eine Kündigung bekommen wenn wir uns weigern, was kann der BR für seine Ersatzmitglider tun?
Community-Antworten (2)
25.09.2006 um 17:12 Uhr
@gisi22, Ihr genießt besonderen Kündigungsschutz nach §15 KschG und §103 BetrVG, da Ihr schon als BRM tätig gewesen seit.
Der AG muss den BR bei Eurer Versetzung, bzw. Kündigung um Zustimmung bitten, die dieser ihm nicht geben sollte. Wenn der AG Euch dennoch versetzen oder kündigen will muss er vor das ArbG.
25.09.2006 um 20:50 Uhr
gisi22,
"Würden wir die Firma wechseln, hätte unser BR keine Ersatzmitglieder mehr bei den Frauen."
Das spielt weder im §15 KschG noch im §103 BetrVG eine Rolle!
"Was kann unser BR unternehmen damit unser BR so kurz nach der Wahl schon ausgedünnt wird."
Nehme ja an, dass der geteilige Effekt gemeint ist! :-) Warum wird der BR ausgedünnt? Ich lese "nur" etwas von 2 Ersatzmitgliedern.
Euer BR sollte sich zwingend mit dem Thema "Betriebsänderung" beschäftigen!
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