Erstellt am 30.11.2014 um 18:33 Uhr von Pickel
Mein tipp: BR bis 7 BRM machen in der absoluten Mehrheit keine 4 / Jahr.
Meine Meinung: lieber 2 von wirklich hoher Qualität und mit 100% Beteiligung als 4 mit zwanghaft gesuchten Themen.
Diese Meinung ist allerdings rechtlich nicht ganz haltbar. Aber wo kein Richter...
Erstellt am 30.11.2014 um 18:38 Uhr von gironimo
Na zunächst einmal sollt Ihr Euren Tätigkeitsbericht vortragen - also das, was Ihr das letzte Quartal für die AN gemacht habt. Und zwar nicht nur eine Aufzählung nach dem Motto: 7 Einstellungen, 2 Versetzungen .... sondern auch inhaltlich: Wo sind Eure Ziele, welche Initiativen plant Ihr oder habt Ihr angefangen usw. Auch Gastredner könnten eingeladen werden
Dann könnt Ihr allgemeine Themen aufgreifen: Welche Rechte hat der AN im Betrieb; Fragen zur Arbeitsbelastung, Gesundheitsschutz usw.
Wenn Ihr neu seit, werden sich erst im Laufe der Zeit, die Versammlungen einspielen; wenn Ihr bemerkt habt, dass vielleicht doch nicht alles im Grünen ist. Es gibt auch Seminare zur Gestaltung von Betriebsversammlungen.
Erstellt am 30.11.2014 um 19:10 Uhr von BloodyBeginner
Und zwar nicht nur eine Aufzählung nach dem Motto: 7 Einstellungen, 2 Versetzungen ....
Sowas haben wir noch nie berichtet.
Stattdessen über abgeschlossene BVs, Schichtplanänderungen, Probleme in Abteilungen oder mit dem Arbeitgeber, BVW, Berichte der Gewerkschaft, Bericht aus dem GBR...
Wir machen auch keine 4 Betriebsversammlungen sondern nur 2.
Die restlichen 2 führen wir als Abteilungsversammlungen aus. Dies ist ja erlaubt.
Erstellt am 30.11.2014 um 19:35 Uhr von Moreno
Und bloss nicht auf den Tip von Pickel hören! :-) es gibt so viele Themen die man in der BV mit rein bringen kann. Rente, Demografie, Wünsche der AN , aktuelles von der Gewerkschaft usw. 4 mal ist vorgeschrieben und hat nix mit der Grösse des Betriebsrat zu tun. Wie hier schon gesagt es gibt auch gute Seminare zu dem Thema.
Erstellt am 30.11.2014 um 20:54 Uhr von Pickel
Moreno die BV haben das Ziel, Mitarbeiter über betriebl. Themen zu informieren. Allgemeine Informationen sind nicht vorgesehen. Sofern es in Betrieb also keine wichtigen demografischen Themen oder rententhemen gibt, bist du dabei auf dünnem Eis.
Der BR ist nicht für innerbetriebliche Fortbildung zuständig!
Erstellt am 30.11.2014 um 21:13 Uhr von Moreno
Ne Pickel Du irrst Dich Demografie und Renten gehören zur Betriebsratsarbeit und können auch vorgestellt werden. Nur weil Du auf ein Betriebsratsbüro und auf Betriebsversammlungen verzichtest müsstest Du diese Tips nicht noch weiter geben!
Erstellt am 01.12.2014 um 03:57 Uhr von schlaflos
Mindestens vier Betriebsversammlungen pro Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Größe des Gremiums bzw. Fülle der Themen. Wer sich nicht daran hält, macht sich angreifbar. Im März 2014 wurde das BR-Gremium der Fa. Kärcher per Gerichtsurteil aufgelöst, weil es diese Vorschrift wiederholt und vorsätzlich ignoriert hat.
Erstellt am 01.12.2014 um 06:53 Uhr von Erbsenzähler
@schlaflos
Hast du das Urteil komplett gelesen oder nur die Bildzeitungsmeldung?
Hier wurde von der im Haus vertretenen Gewerkschaft mehrere Aufforderungen zur Einberufung einer Betriebsversammlung nicht befolgt. Das war der Grund! Natürlich haben sie keine vier Sitzungen abgehalten. Bitte diesen Hintergrund nicht vergessen!
Wir machen auch keine vier! Je nach Themen wird das leider zur Lachnummer, wenn man nur aus Zwang vier Stück abhält. Wir haben alle Themen auch schon zigmal abgehalten. Deshalb wird nur eine Betriebsversammlung voll. Die wo der Geschäftsbericht der GL abgehalten wird! Die anderen kann man bei uns (eigentlich) vergessen.
Dafür halten wir bei uns jetzt zwei Abteilungsversammlungen pro Jahr ab. Die dauern auch nicht so lange.
Erstellt am 01.12.2014 um 09:20 Uhr von karlheinz
Bei uns in der Firma sind im Jahr 2 Betriebsversammlungen. Meiner Meinung nach ist das völlig ausreichend.
Erstellt am 01.12.2014 um 09:57 Uhr von Kölner
Dringend sei einigen antwortgebern Schulungen zum Thema empfohlen oder der Rücktritt nahegelegt!
Es geht nicht darum, was man als ausreichend empfindet, sondern was man zu tun hat laut Gesetz.
Erstellt am 02.12.2014 um 06:11 Uhr von Dezibel
Leider hat eben die heutige Kommunikationstechnologie manches Gesetz im Laufschritt überholt ...
Aber Gesetze auf einen neuen Stand zu bringen ist nicht das Thema hier und in diesem schönen Lande wohl auch ein Ding der Unmöglichkeit.
Schönen Advent