sub unternehmen in der krankenhausreinigung
hat der BR mitbestimmunngsrecht? wenn ja,in welchem umfang? Trifft die GF die entscheidung über arbeitsort und die arbeitzzeit, unterliegt die beschäftigung des subunternehmens der vorherigen zustimmung des BR. richtig=
Community-Antworten (8)
03.11.2022 um 20:24 Uhr
Unterliegen die Arbeitnehmer Weisungen des hiesigen AG unterliegt dieses der Mitbestimmung.
03.11.2022 um 20:41 Uhr
danke dir für die antwort mfg
04.11.2022 um 08:52 Uhr
Naja, die Kolleginnen und Kollegen der Servicegesellschaften machen meisten das, worum sie vom KH- Personal gebeten werden. Die Verträge zwischen KH- Leitung und den Servicegesellschaften sehen meist anders aus. Dies sollte als erstes geprüft werden.
04.11.2022 um 09:40 Uhr
Der Arbeitgeber will ein Subunternehmen anheuern, um den Reinigungsdienst zu übernehmen? Das unterliegt nicht der Mitbestimmung.
04.11.2022 um 13:15 Uhr
Wenn es keine Scheinselbständigkeit ist, dann ist es ein Werkvertrag und keine Mitbestimmung.
Welchen genauen Hintergrund hat deine Frage, was wollt ihr erreichen?
04.11.2022 um 13:43 Uhr
Ich habe es so verstanden das es hier nicht um den Werksvertrag an sich sondern um Ort und Arbeitszeit geht, was der AG anweisen und festsetzen will.
04.11.2022 um 17:21 Uhr
@Dummerhund selbst wenn, dann ist es die Frage, wie er das tut. Geht er direkt auf die AN des Dienstleisters zu oder geht er auf die GF des Dienstleisters zu und setzt so seine Wünsche um? Macht hinsichtlich der Wertung einen großen Unterschied
04.11.2022 um 17:46 Uhr
@ganther Stimmt, da gebe ich dir Recht.
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