Erstellt am 12.12.2017 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
Definiere bitte Sub!?! als Subunternehmer?!?
Was hat ein langärmelige Kleidung mit Gefährdungsbeurteilung zu tun?
Bei einer Kleiderordnung besteht ein Mitbestimmungsrecht des zuständigen Betriebsrats. Ein Betriebsrat kann aber nur für seine eigenen Arbeitnehmer die Mitbestimmung durchsetzen. Nicht für andere Niederlassungen. Dazu müsste man das ganze Firmenkonstrukt genauer kennen.
Bei uns im Unternehmen gibt es auch für bestimmte Bereiche "Kleidervorschriften." Besonders im Hygienebereichen. Diese müssen auch dritte erfüllen. Wenn nicht suchen wir andere Dienstleister.
PS: Es ist total ernst gemeint: Für die LKW-Fahrer wünschte ich mir oft auch eine Kleiderordnung. Was da so rumläuft... Äh rumfährt...
Erstellt am 12.12.2017 um 08:00 Uhr von kratzbürste
Betriebsräte als "Neugründung" können jederzeit neu gewählt werden. Dazu bedarf es nur eines Anstoßes aus der Belegschaft.
Wenn du also selbst Interesse hast und Mitstreiter, leitet die Wahl ein. Die Gewerkschaft kann euch dabei behilflich sein.
Erstellt am 12.12.2017 um 19:34 Uhr von BrauseBär
"Was hat ein langärmelige Kleidung mit Gefährdungsbeurteilung zu tun? "
Hä? Schon mal etwas von Gesundheitsschutz gehört?
Natürlich hat sie jede Menge mit einer Gefährdungsbeurteilung zu tun: Kann sie doch ein Ergebnis dieser sein.
@r.wloch
Da hier ja nicht der Fahrer derjenige ist, der auf fremden Betriebshöfen für die Wahrung des Gesundheitsschutzes herhalten muss, ist es doch wohl selbstverständlich, dass man sich den in dem Besuchten Betrieb geltenden Regeln zu unterwerfen hat.
Passt einem das nicht, kann man sich ja ein anderes Ziel suchen.
Erstellt am 12.12.2017 um 21:10 Uhr von r.wloch
@Kratzbürste Als Beschäftigter der Firma C kann ich keinen Einfluss auf der BR Wahl der Firma B nehmen. Für diese fahren wir lediglich als Subunternehmer.
@Erbsenzähler. Gebe dir Recht wenn du sagst das es auch Fahrer gibt die rumlaufen wie der letzte......
Dies aber ist nur bedingt das Thema meiner Anfrage.
Ich versuche es noch mal:
In Firma B für die wir als Subunternehmer fahren gibt es schon seit Jahren einen Betriebsrat. (ich sage jetzt mal nix dazu das eine Person in diesem Gremium genau den selben Nachnamen trägt wie die Speditionsname der Firma B).
Wie gesagt, Betriebsrat gibt es schon seit Jahren. Im vergangenem Jahr legte Firma A fest, das alle LKW Fahrer langärmlige Kleidung tragen soll (Verladen wird dort in der Halle ausschließlich Aluminium). Weiter das auch Schutzbrillen getragen werden sollen.
die nahe liegenste Produktionslinie ist ca 20 m Entfernt. Hier handelt es sich nicht um eine Kleiderordnung für Drittfirmen. Hier geht es um Arbeitssicherheit.
Ich glaube kaum das Aluminiumpartikel über 20 m durch die Luft fliegen kann und einem LKW Fahrer ins Auge. Zum anderem ist es so das langärmlige Kleidung bei Schnittwunden eher ein Infektionsherd ist als wie wenn ich mich kurzärmlig wo ratsche. Denn schneide ich mich drückt der Gegenstand an dem ich mich schneide meine langärmlige Kleidung mit in die Schnittwunde. Und dadurch können Infektionen entstehen, denn ist ein Fremdkörper mehr in der Wunde.
Hier kann Firma B also nicht einfach sagen, Firma A will das so und wir machen das so mit. Firma B ist ja hier Betrieb im Betrieb bei diesem Konstrukt.
Firma A hätte meiner Meinung nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen. Mit diesem hätte Firma A sich an Firma B wenden müssen. Dieser wiederum hätte sich mit seinem BR in Verbindung setzen müssen Ein ASA (Arbeitssicherheitsausschuss) hätte sich dann der Sache annehmen müssen. Und nur dann im Anschluss hätte man wenn man auf einem Nenner kommt die Sache absegnen können.
Nicht aber das Firma A sagt wir wollen das so....Firma B dies so annimmt und Firma C bei über 30 Grad plus sich unnütz den Schweiss aus der A....ritze holen muss.
Erstellt am 12.12.2017 um 21:52 Uhr von r.wloch
@BrauseBär
Es ist nicht mehr so das wie vor 10 Jahren Staplerfahrer über die Kassler Berge düsten um schnell Bären beim waschen zu helfen........ (smile)
Unterwerfen kann ich mich meiner Frau, nicht aber dem gut Dünk Dritter Firmen mit Vorschriften die so keine Gültigkeit haben dürften.
Erstellt am 13.12.2017 um 19:49 Uhr von r.wloch
So leicht scheint mein Anliegen dann wohl doch nicht zu sein.