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Seminar Zeit

P
PeterL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

mal eine Frage zu den Schulungen.

Ist das Richtig das man als Standard 8,5 Stunden als Vergütung bei den Seminaren annimmt? Meine das sogar in der Betrvg gelesen zu haben, finde aber leider den Passus nicht.

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

30.11.2014 um 12:58 Uhr

Nein. I d R nimmt man einen Vollzeittag. Müsste aber in einer dienstreiserichtlinie geregelt sein.

K
Kölner

30.11.2014 um 13:03 Uhr

Dem Grunde nach geht es um die ersatzfreistellung im Rahmen der betriebsüblichen AZ eines FTE.

G
gironimo

30.11.2014 um 14:37 Uhr

Die Freistellung für Seminare findest Du im § 37 Abs. 6 BetrVG (und 7 - ist aber eher unbedeutend).

Selbst wenn das Seminar nur zwei Stunden am Tag lang ist- aber entfernt der Heimat- wird wohl ein Arbeitstag (je nachdem wie viele Stunden Du da als Vollzeitler arbeitest) anzurechnen sein, da Du ja schon wegen der örtlichen Entfernung daran gehindert bist, wegen erforderlicher BR-Tätigkeit Deinen sonstigen Arbeitspflichten nachzukommen.

C
Cosinus

30.11.2014 um 16:42 Uhr

Bedenkt hier bitte auch, dass es nicht immer auf die tatsächliche im Betrieb getätigte AZ ankommt.

Hat das BAG bis 2006 darüber hinausgehende Zeiten bei Seminarbesuchen noch als Freizeitbeschäftigung angesehen (ähnlich wie BR-Arbeit bei Urlaub), so ist es mittlerweile umgeschwenkt und sieht diese Zeiten nicht mehr als Freizeitbeschäftigung, sondern als betriebsratsbedingte BR-Arbeit außerhalb der persönlichen AZ an.

Demnach auch bei Teilzeitbeschäftigten Seminarzeiten voll berücksichtigt werden müssen. Was bei Minijobs dazu führen kann, dass diese im Monat des Seminarbesuchs ihre Zeiten schon voll haben können.

S
Sinus

30.11.2014 um 19:29 Uhr

Das was cosinus hier schreibt, ist absolut korrekt.

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