Erstellt am 29.11.2014 um 11:39 Uhr von gironimo
Ich verstehe es nicht ganz. Das Gehalt ist am Monatsende fällig. So gesehen scheint der AG doch jetzt eher in die richtige Richtung zu gehen. Die alte Praxis war da doch eher verkehrt.
Das dann bei Teilbeträgen, die einer ständigen Schwankung unterliegen, erst ein Abschlag gezahlt wird (der aber "hart" an der Realität sein sollte) und die korrekte Abrechnung im Folgemonat geschieht, erscheint mit normal (wobei es sich dann eher um kleinere Beträge handeln sollte).
Grundsätzlich sehe ich den BR da schon in der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 4+10 BetrVG
Ich würde aber unbedingt die genauen Details in einer BV niederlegen. Zu beachten wären ja auch noch eventuelle tariflichen Regelungen.
Erstellt am 29.11.2014 um 11:53 Uhr von GustavL
Der Abschlag wird wegfallen und am 1 jeden Monates kommt das komplette Gehalt.
Finde es Persönlich aber nicht Okay das MA die Notdienst über das Wochenende leisten Ihr Lohn erst 4 Wochen später erhalten.
Nehmen wir als Beispiel:
Ein MA ist zum Notdienst eingeteilt (laut Plan) am 29.11 und 30.11, er würde also sein komplettes Gehalt bekommen + eine Pauschale für den möglichen Arbeitseinsatz.
Okay, aber würde der MA am 29 sowie am 30 zum Einsatz gerufen und dieser Einsatz dauert jeweils 6 Std, dann sind das 12 Std + Zuschläge die er ja erst im nächsten Monat bekommt als Beispiel 250€.
Würde ein Mitarbeiter die Schicht tauschen wegen Krankheit eines anderen MA z.b von der Frühschicht in die Nachtschicht, fallen hier auch Zuschläge an.
Finde das ist schon viel Geld, auf welches die MA dann 4 Wochen warten müssten.
Hoffe das ist nun etwas verständlicher!?!
Erstellt am 29.11.2014 um 12:11 Uhr von Kölner
Ganz im ernst:
Das was du beklagst ist üblich!
Erstellt am 29.11.2014 um 13:55 Uhr von GustavL
Ja gut das mag Praxis überall sein, aber wenn der BR schon eine Mitbestimmung hat, sollte dieser auch auf diese Probleme Rücksichtnehmen und eine Lösung suchen.
Meine Meinung!
Erstellt am 29.11.2014 um 16:59 Uhr von Kölner
Erstellt am 29.11.2014 um 18:03 Uhr von gironimo
Wenn der BR Probleme sieht und auch Lösungsansätze, könnt Ihr ja darüber mit dem AG verhandeln - und ggf die Einigungsstelle anrufen. Ihr müsst ja nicht klein bei geben.
Schlagt doch vor, dass für die Lücke, die bei der Umstellung entstehen kann, ein einmaliger Vorschuss (natürlich kostenneutral) gezahlt wird, der erst beim Ausscheiden aus dem Unternehmen mit der letzten Abrechnung verrechnet wird.
Zwei derartige Fälle sind mir bekannt.
Erstellt am 29.11.2014 um 18:51 Uhr von Snooker
GustavL
Bei aller Liebe, bist Du mal alle Konstellationen durch gegangen mit dem was ist wenn.......?
Der Verwaltungsaufwand und die daduch evtl weiteren Lohnkostene der zu bearbeitenden Lohnbuchhaltung, wer soll die bezahlen der AG.
Mal angenommen jemand ist 29 und 30 zu 6 Std pro Tag zusätzlichen Wochenenddienst eingeteilt. Tatzächlich aber kommt es dann kurzfristig so, das jeweils nur 4,5 Stunden an den beiden Tagen gearbeitet wurde.
Im Rahmen des Verwltungswesen ist es aber so das geldlichen überweisungen von AG zum Geldinstitut und von diesem zum AN ca. 3 Tage daueren. Heisst die Lohnbuchhaltung musste schon mit dem gesammten am 27 tätig werden. Da konnte man aber noch nicht wissen das nicht jeweils 6 sondern nur 4,4 Stunden gearbeitet werden. Wer bezahlt jetzt den ganzen umrechnungsmist im Folgemonat, denn es ist nur dann zurück zu rechnen.
Der BR HAT HIER ALSO SCHON RICHTIG GEHANDELT:
Erstellt am 30.11.2014 um 10:18 Uhr von GustavL
@Snooker
Du ob am 29 und am 30 nur 2 oder 18 Stunden gearbeiten werden müssen oder sogar garnicht hängt immer von der Produktion ab und deren Störungen an den Maschinen.
Im Grunde muss ein Monat später immer die Lohnbuha nach Arbeiten weil was nicht passt und um so mehr Korrekturen die Buha vornimmt um zu verschachtelter wird das ganze.
Erstellt am 30.11.2014 um 13:57 Uhr von Snooker
*Im Grunde muss ein Monat später immer die Lohnbuha nach Arbeiten weil was nicht passt und um so mehr Korrekturen die Buha vornimmt um zu verschachtelter wird das ganze.*
Und genau diese Sache gilt es zu minimieren. Von daher, BR und AG gehen hier genau den richtigen Weg.
Erstellt am 30.11.2014 um 14:34 Uhr von Cosinus
Eigentlich dürfte dass alles ja ein Problem eines AG und nicht dass eines AN sein.
Auch wenn es bisher keine gesetzliche Regelung zum Lohneingang auf dem Konto gab, so fordert § 614 BGB ja, dass unmittelbar danach und nicht irgendwann der Lohn zu entrichten ist. Dazu gehören auch wiederkehrende Leistungen.
Mit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sieht das ganze jetzt aber einwenig anders aus.
§ 2 Milog ist zu entnehmen, dass dieses jetzt zum Ende des Folgemonats spätestens aber am letzten Bankarbeitstag zu Zahlen ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nur wenn hierzu nichts vereinbart ist, bleibt es bei den Regeln des § 614 BGB.
Das führt bereits jetzt dazu, dass ganz findige Argumentieren, dass dieses zukünftig grundsätzlich der Fall ist. Dabei aber übersehen, dass hier ein zusätzlicher monatlicher Abrechnungszeitraum entstanden ist. Also genau so verfahren werden darf, wie hier geschehen.
Wie hier zukünftig die Gerichte entscheiden werden, dürfte recht interessant werden.
Erstellt am 30.11.2014 um 18:34 Uhr von Sinus
Dich wird bestimmt gleich der Vollpfosten kölner beschimpfen. Gut dass du sowas weißt, cosinus. Zeig es den Herren paula, kölner und Hoppel. Die haben alle keine ahnung.
Erstellt am 02.12.2014 um 21:16 Uhr von Cosinus
Bitte Sinus, nicht in dieser Tonart.
Auch ich finde eine gelegentliche Unterstützung nicht unbedingt schlecht. In dieser Form mag ich sie aber nicht.
Wie andere sich hier verhalten, mag ja nicht immer korrekt sein. Das soll jetzt aber nicht dazu führen, es ihnen gleichzutun und sich genauso zu verhalten.
Das ist nicht mein Stil und sollte es auch nicht werden. Auch wenn ich mich manchmal aufrege, so versuche ich doch, zumindest halbwegs human zu bleiben.
Und ob jemand eine Ahnung hat oder nicht, will und kann ich hier auch nicht beurteilen. Fehler macht jeder einmal. Wenn es kein gravierender ist, sollte man auch nur darauf hinweisen und nicht gleich die Kelle rausholen.
Wer viel schreibt, wie zum Beispiel der Kollege Hoppel, der meistens ja auch Vernünftiges von sich gibt, macht zwangsläufig mehr Fehler, als jemand der nur gelegentlich die Tasten quält.
Auch wenn ich versuche, möglichst den Punkt zu treffen, so gilt für mich das Gleiche. Auch ich bin nicht frei von Fehlern. Also werde ich einen Teufel tun und die verdammen, denen einer passiert.
Wenn jetzt jemand meint, hier eine andere Schiene fahren zu müssen, bitte, soll er ruhig. Bis jetzt habe ich mich immer noch Wehren können, und das wird sich bestimmt auch nicht ändern.
Derjenige sollte sich aber immer auch fragen, ob dergleichen nicht auf ihn selbst zurückfällt und er sich hier letztlich selbst entblößt.
Also antworten wir mit Argumenten und überlassen anderes denen, die nicht anders können. Was letztlich auch einen gewissen Intelligenzumfang dokumentieren kann.
Erstellt am 02.12.2014 um 21:46 Uhr von Nubbel
selbst der tvöd lebt, was hier bemängelt wird. da kann cosinus schreiben was es mag.
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-83-auszahlung-der-sog-unstaendigen-entgeltbestandteile_idesk_PI13994_HI1796725.html
und sinus, selbst wenn es dir missfällt, kölner ist besser
Erstellt am 02.12.2014 um 21:48 Uhr von nicoline
Gustav,
nachfolgend mal ein Auszug aus dem TVöD, der Dir zeigen wird, dass es tatsächlich üblich ist, zumindest die sog. "unständigen Entgeltbestandteile" wie z.B. Zuschläge für die unterschiedlichsten Dienste oder Vergütung für Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaftsdienst mit Verzögerung auszuzahlen
3Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21, sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.
Bedeutet, TVöD Beschäftigte warten 2 Monate auf diese Entgeltbestandteile. Als neuer Mitarbeiter bekommt man die ersten beiden Monate also nur das Grundentgelt.
Erstellt am 03.12.2014 um 13:44 Uhr von GustavL
Danke für die vielen Antworten und Tipps.