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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beteiligungsrechte BR bei Reorganisationen?

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tomtom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

heute brauche ich Informationen zu Reorganisationen, was sind die Beteiligungsrechte ( oder sogar Mitbestimmungsrechte) des Betriebsrates bei betrieblichen Reorganisationen ?

Vielen Dank schon einmal im voraus

mfg TomTom

7.78005

Community-Antworten (5)

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paula

01.03.2007 um 10:44 Uhr

wenn die angedachte Reorga ein wenig näher beschrieben wäre könnte man vielleicht auch vernünftig antworten...

der Blumenstrauß der Möglichkeiten ist hier groß....

T
tomtom

01.03.2007 um 10:53 Uhr

Hallo Paula,

wie heisst es so schön von der AGseite, aus einer vertikalen Struktur der Geschäftsbereiche wird eine horinzontale Stuktur , eine Umstrukturierung zur effizienteren Arbeitsweise der Geschäftsbereiche, ohne Mitarbeiterabbau, keine Betriebsverlegung . Keine Betriebsänderung soweit wir das im Augenblick beurteilen können.

Ich bin im Augenblick eigentlich nur an den generellen Mitwirkungsrechten des BR interessiert.

mfg TomTom

P
paula

01.03.2007 um 12:18 Uhr

da würde ich dann vielleicht doch mal intensiver in den § 11 BetrVG schauen...

K
Kölner

01.03.2007 um 16:46 Uhr

@paula § 11 BetrVG??

@TomTom §§ 87 und ggf. 99 BetrVG sähe ich hier eher. Vor allem wenn z.B. von einer "stablinienförmigen" Unternehmensform z.B. zu einer Matrix-Organisation gewechselt würde. Auch könnte das noch viel weitreichendere Konsequenzen haben...

P
paula

01.03.2007 um 22:35 Uhr

uuuuuuuuuuuuuuuuuuuups

§ 111 BetrVG ... wollte ja nur schauen ob hier alle aufpassen

aber vielleicht fehlt mir a weng die Phantasie aber wie kommst Du auf § 99 BetrVG (für Verstezungen sehe ich bei dieser Angabe noch nicht den rechten Ansatzpaunkt) und §87 BetrVG?

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