Beteiligungsrechte BR bei Reorganisationen?
Hallo,
heute brauche ich Informationen zu Reorganisationen, was sind die Beteiligungsrechte ( oder sogar Mitbestimmungsrechte) des Betriebsrates bei betrieblichen Reorganisationen ?
Vielen Dank schon einmal im voraus
mfg TomTom
Community-Antworten (5)
01.03.2007 um 10:44 Uhr
wenn die angedachte Reorga ein wenig näher beschrieben wäre könnte man vielleicht auch vernünftig antworten...
der Blumenstrauß der Möglichkeiten ist hier groß....
01.03.2007 um 10:53 Uhr
Hallo Paula,
wie heisst es so schön von der AGseite, aus einer vertikalen Struktur der Geschäftsbereiche wird eine horinzontale Stuktur , eine Umstrukturierung zur effizienteren Arbeitsweise der Geschäftsbereiche, ohne Mitarbeiterabbau, keine Betriebsverlegung . Keine Betriebsänderung soweit wir das im Augenblick beurteilen können.
Ich bin im Augenblick eigentlich nur an den generellen Mitwirkungsrechten des BR interessiert.
mfg TomTom
01.03.2007 um 12:18 Uhr
da würde ich dann vielleicht doch mal intensiver in den § 11 BetrVG schauen...
01.03.2007 um 16:46 Uhr
@paula § 11 BetrVG??
@TomTom §§ 87 und ggf. 99 BetrVG sähe ich hier eher. Vor allem wenn z.B. von einer "stablinienförmigen" Unternehmensform z.B. zu einer Matrix-Organisation gewechselt würde. Auch könnte das noch viel weitreichendere Konsequenzen haben...
01.03.2007 um 22:35 Uhr
uuuuuuuuuuuuuuuuuuuups
§ 111 BetrVG ... wollte ja nur schauen ob hier alle aufpassen
aber vielleicht fehlt mir a weng die Phantasie aber wie kommst Du auf § 99 BetrVG (für Verstezungen sehe ich bei dieser Angabe noch nicht den rechten Ansatzpaunkt) und §87 BetrVG?
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