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Beteiligungsrechte bei Arbeitsverlagerung

E
Elisabeth
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat, wenn Arbeiten aus der Hauptverwaltung in eine Niederlassung verlagert werden sollen, obwohl das Personal in den Niederlassungen in den letzten Jahren bis auf's Minimum reduziert wurde?

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Community-Antworten (1)

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paula

19.10.2010 um 17:08 Uhr

vielleicht handelt es sich um eine Betriebsänderung. Studiere doch einmal §§ 111ff BetrVG

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