Beteiligungsrechte bei Arbeitsverlagerung
Hallo zusammen,
welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat, wenn Arbeiten aus der Hauptverwaltung in eine Niederlassung verlagert werden sollen, obwohl das Personal in den Niederlassungen in den letzten Jahren bis auf's Minimum reduziert wurde?
Community-Antworten (1)
19.10.2010 um 17:08 Uhr
vielleicht handelt es sich um eine Betriebsänderung. Studiere doch einmal §§ 111ff BetrVG
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