verschmelzung
wir gehöhren zu einem Konzern sind aber zwei GmbH en , sollen demnächst zu einer Verschmelzen , haben beide einen BR was wird aus den einzelnen Gremien
Community-Antworten (4)
28.11.2014 um 13:35 Uhr
Wie in der Natur: Groß schluckt Klein.
28.11.2014 um 14:37 Uhr
Kann, muss nicht sein, icke...
@svenclaud Was weiss man denn über die Verschmelzung genau?
28.11.2014 um 16:25 Uhr
Zwei GmbH? In einem Betriebsstandort - oder zwei Betriebe?
Zu beachten wären §§ 21a und b BetrVG.
Vielleicht wird in dieser Frage aber auch § 3 BetrVG interessant.
28.11.2014 um 18:59 Uhr
Im Zusammenhang mit Verschmelzungen insbesondere § 5 UmwG (Umwandlungsgesetz) beachten. Danach muss dem/den BR/s einen Monat vor der Versammlung, die über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, der Verschmelzungsvertrag bzw. der Entwurf des Verschmelzungsvertrag vorgelegt werden. Der Verschmelzungsvertrag enthält dann auch die Angaben (nach Einschätzung des Arbeitgebers natürlich) was mit den Arbeitnehmervertretungen passiert.
Ohne den Nachweis, dass dem/den BR/s der Verschmelzungsvertrag bzw. sein Entwurf vorgelgt wurde, wird das Registergericht vermutlich nicht die Verschmelzung eintragen.
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