Erstellt am 27.11.2014 um 21:24 Uhr von gironimo
Wenn es Dein Gesundheitszustand zu lässt, kannst Du an der Sitzung teilnehmen. Du arbeitest ja nicht sondern übst ein Ehrenamt aus.
im Zweifelsfall solltest Du Deinen Arzt fragen, ob die Teilnahme an der Sitzung Deine Genesung behindert.
Erstellt am 28.11.2014 um 07:09 Uhr von nicoline
Ich bin krankgeschrieben >soll jedoch in Ausübung ......
Ich > soll gemeinsam ......
Das SOLL hört sich für mich so an (mag ja sein, dass ich mich täusche), als wenn man Dich trotz Krankheit dazu aufgefordert hat oder von Dir erwartet, dass Du trotzdem fährst.
Wenn Du krank bist, bist Du krank und niemand kann Dich zwingen, zur GBR Sitzung zu fahren.
Wenn Du aber gerne möchtest.......... siehe gironimo
Erstellt am 28.11.2014 um 08:18 Uhr von Nubbel
arbeitsunfähig heißt nicht gleich amtsunfähig, das kannst nur du beurteilen
Erstellt am 28.11.2014 um 10:55 Uhr von Multibär
Karlheinz,
das soll finde ich auch fraglich, grade als BR und dazu AU solltest du dir genau überlegen was du da machst? Ich finde ich schon faglich von deinem BR dich unter einer AU zur GBR sitzung zu zwingen.
Das mit der Versicherung kann ich nicht 100% beantworten, zumindest würde es die sache komplezierter machen. Was deine Kollegen und dein AG davon halten kann ich nur raten.
Ich Persönlich würde dir davon abraten nicht nur wegen der Versicherung, das könnte noch geregelt werden, aber ich sehe da ein grosses Moralisches Problem. Grade wenn es in der Belegschaft rum geht, das du nicht zur Arbeit kommst aber zum GBR fahren kannst.
Ich weis auch nicht warum dein BR das will es wieder spricht ja den Grundsatz Kranke zu Schützen. und "soll" ist ja schon eine Unterwanderung deines Freienwillens.
Erstellt am 28.11.2014 um 11:43 Uhr von Pickel
Multibär hat im Groben schon recht. Wichtig wäre aber natürlich noch der Grund der AU. Wenn du handwerklich tätig bist und wegen einem gebrochenem Finger krankgeschrieben bist, spricht wenig gegen BR-Arbeit. Wenn du aber eine Erkältung hast, wäre das ein höchst problematisches Signal.