Erstellt am 27.11.2014 um 18:27 Uhr von gironimo
Ein Urteil brauchst Du nicht. Ihr macht von Eurer Mitbestimmung bei der Art der Zeiterfassung gebrauch und fordert eine korrekte Pausenabrechnung.
Ich nehme an, dass Ihr ein IT-System verwendet. Also zieht die Mitbestimmung schon über den § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG.
Erstellt am 27.11.2014 um 18:29 Uhr von Dezibel
Diese Wahlmöglichkeit bedeutet nicht, dass jeder machen kann wie er will. Das sollte dann schon in einer BV geregelt sein, wie Pausen genommen werden.
Unklar ist, wieso zwei Pausen abgezogen werden. Stecht ihr dazu aus?
Normalerweise reicht es doch aus, wenn bei Arbeitszeit über 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten gebucht wird (da wäre es auch egal, wie sie genommen wird).
Klärt mal, was an eurer Zeiterfassung faul ist ...
Erstellt am 28.11.2014 um 09:03 Uhr von galaxy
@klebefix
so wie du es beschreibst gehe ich davon aus, dass ihr bei euch in der Firma die Pausen mittels Stempelkarte oder ähnlichem ausbucht. Im ArbZG steht ja:
§ 4 Ruhepausen
1.Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
2.Die Ruhepausen nach Satz 1 KÖNNEN in Zeitabschnitte von jeweils MINDESTENS 15
Minuten aufgeteilt werden.
Wenn euer AG die Ruhepausen im VORAUS festlegt und diese Ruhepausen nun auch noch in 2 Abschnitte a´jeweils MINDESTENS 15 Minuten unterteilt dann bewertet er die von Dir beschriebenen 14 Minuten NICHT als Pause, da sie ja SEINER Ansicht nach NUR eine Arbeitsunterbrechung und KEINE gesetzliche Pause von mindestens 15 Minuten ist.
So interpretiert euer AG meiner Ansicht nach das ArbZG und hält sich deshalb, so wie du es beschreibst STRIKT an dieses Gesetz.
Pragmatischer Lösungsansatz wäre 1 Minute länger Pause machen um damit die 15 Minuten zu erreichen und dieses 2 Mal, dann sind die 30 Minuten Pause genommen und er kann nichts zusätzlich abziehen.
Ich gehe mal davon aus, dass die "Stempelautomaten" und die dazugehörige Software so eingestellt ist, dass alles UNTER 15 Minuten nicht als Pausenzeit bewertet wird, auch da könnte man mittels einer BV vereinbaren, dieses zu ändern.
Gruß
Galaxy