Erstellt am 27.11.2014 um 12:30 Uhr von icederdicke
Bei Stimmengleichheit wird gelost....
Erstellt am 27.11.2014 um 12:36 Uhr von rtjum
bei GBR wird nicht nach anwesenden Köpfen sondern nach Mitarbeitern je Betrieb abgestimmt, d.h. wenn beide von Betrieb a für denselben sind dann sind das 250 Stimmen gegen 210 Stimmen. Gleichstand gibts bei euch nur wenn jeweils ein GBR-Mitglied von Betrieb und und Betrieb B für einen Kanidaten stimmen
Erstellt am 27.11.2014 um 12:49 Uhr von DartGawd
Zwei MA vom Betrieb A ( 1 und 2 ) will MA 1 als Vorsitzender wählen.
Zwei MA vom Betrieb B ( 3 und 4 ) will MA 3 als Vorsitzender wählen.
Wenn Betrieb A mehr Arbeitnehmer hat, ist dann MA 1 als Vorsitzender gewählt? Oder verstehe ich das falsch?
Vielen Dank nochmal
Erstellt am 27.11.2014 um 12:58 Uhr von DartGawd
Noch ne Frage, ( sorry )
Der zahl die wahlberechtigte mitarbeiter ist an der Tag der Wahl unser GBR Vorsitzender der entscheidene Punkt, dann, oder?
Erstellt am 27.11.2014 um 14:16 Uhr von Kölner
Ich bin mir fast sicher, dass der GBRV nach Köpfen gewählt wird und nicht nach Stimmenanteilen...
Erstellt am 27.11.2014 um 17:06 Uhr von rtjum
@Kölner
lasse mich gerne überzeugen..
@Dart
Wahlberechtigte gem. Wählerliste, ihr sollte aber evtl mal Schulungen zu dem Thema besuchen
Erstellt am 27.11.2014 um 19:06 Uhr von Hoppel
§ 51 Geschäftsführung
(1) Für den Gesamtbetriebsrat gelten ... § 26... entsprechend.
§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Noch Fragen??
Erstellt am 27.11.2014 um 19:22 Uhr von Kölner
http://www.betriebsrat.com/gesamtbetriebsrat
Erstellt am 28.11.2014 um 12:23 Uhr von rtjum
Danke Kölner, wenn ich den irgendwann mal irgendwo im GBR sein sollte mache ich auch ne Schulung dazu...