Erstellt am 26.11.2014 um 19:21 Uhr von Cosinus
Eine Amtsniederlegung ist eine freiwillige, an keine bestimmte Form gebundene Handlung. Sie kann schriftlich oder mündlich gegenüber dem BR oder dem BRV erfolgen. Zeugen zu haben, wäre hier aber durchaus nicht verkehrt.
Informieren musst du den Schiedsrichter, da er ja jetzt auf der Ersatzbank nichts mehr verloren hat.
Erstellt am 26.11.2014 um 19:51 Uhr von Hoppel
Ganz genau genommen, kann ein Ersatzmitglied kein Amt niederlegen, da es überhaupt kein Amt inne hat, sofern nicht ein BRM vertreten wird.
Aber wenn ein E-BRM schon vor dem nächsten Vertretungsfall erklärt, nicht mehr zur Verfügung zu stehen, sollte/kann man das akzeptieren. Aus Beweisgründen würde ich um eine schriftliche Mitteilung bitten, in welcher das exakte Datum vermerkt ist. Man weiß ja nie, was die Zukunft bringt!
Das Gremium muss auf alle Fälle informiert werden, desweiteren halte ich´s für selbstverständlich, dass auch der AG sowie ALLE KollegInnen eine entsprechende Info erhalten.