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Betriebsarzt- Nein danke!

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Lofoten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Mitglieder,

ich habe eine erneute Frage.

Nach meiner Kenntnis, kann ich beim Betriebsarzt eine Untersuchung absagen/ ablehnen, u.a. wenn kein Vertrauen da ist. Aber wie mache ich das und zu wem darf ich dann gehen? Wie und wo melde ich mich ab?

Kann mir jemand helfen?

Danke und viele Grüße

1.84601

Community-Antworten (1)

I
ickederdicke

26.11.2014 um 11:25 Uhr

Auszug BGW: Eine Pflicht zur Duldung eine arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besteht nicht. Da der Unternehmer den Mitarbeiter ohne fristgerechte Untersuchung jedoch nicht gefährdend weiterbeschäftigen darf, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, insbesondere dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann.

Der Mitarbeiter kann dann seine Arbeitsleistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen. Die Mitwirkung des Betroffenen, für dessen Schutz die spezielle Vorsorgeuntersuchung gerade geschaffen wurde, liegt aber in dessen eigenen Interesse und sollte daher auch vorausgesetzt werden

Fazit: Es kommt drauf an. Mit dem ( wenn vorhandenen ) BR sprechen. Alternativ anderen Betriebsarzt oder externen nehmen.

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