Erstellt am 25.11.2014 um 18:02 Uhr von Matze
Macht es nicht Sinn, hier je Standort einen eigenen BR zu bilden?
Dann einen Gesamt-BR zur Koordination?
Ohne Ersatzmitglieder steht euer BR sowieso auf tönernden Füßen.
Wir haben beim Werben nicht locker gelassen, bis für jedes ordentliche BR-Mitglied eine zusätzliche Vertreterin/Vertreter aufgestellt war (soll heißen: 9 BRM und 9 Nachfolger).
Erstellt am 25.11.2014 um 19:00 Uhr von Doodle
Das würde Sinn machen aber leider entscheiden wir das nicht. Wir gehören zusammen und nun müssen wir gucken wie wir das organisieren. Aber das beantwortet leider nicht meine Frage.
Erstellt am 25.11.2014 um 19:01 Uhr von gironimo
Der AG könnte der Freistellung natürlich auf freiwilliger Basis zustimmen, wenn Ihr überzeugende Argumente habt. Muss er aber nicht.
Überzeugende Argumente sind die betriebliche Praxis und die konsequente Ausübung des BR-Amtes.
Laut § 37 BetrVG IST der BR für die ERFORDERLICHE BR-Tätigkeit freizustellen. Der AG muss dies sicherstellen. Er ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der BR sein Amt ungehindert ausüben kann. Und wenn er dafür eben viel Zeit braucht - braucht er sie.
Wie der AG den Betrieb dann organisiert, dass er trotz häufiger und längerer Abwesenheit des BR-Mitgliedes funktioniert, ist allein seine Verantwortung. Er könnte ja sagen:"Das stört die Abläufe so stark, dass es Sinn macht den Kollegen freizustellen" - oder aber nicht. Euren Job macht Ihr trotzdem im ERFORDERLICHEN Umfang.
Also - macht von Eurem Recht aus dem § 37 BetrVG gebrauch.